Hamburg. Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft. Hamburg verlängert Corona-Maßnahmen und will Maskenpflicht teilweise beibehalten.
Die von Mittwoch an geltende „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs wird Hamburg nicht vor größere Probleme stellen. Davon jedenfalls geht die Sozialbehörde aus. „Da die Impfquoten in allen betroffenen Bereichen sehr hoch sind, rechnen wir derzeit nicht mit kurzfristigen, erheblichen Problemen in der Ausgestaltung der Pflege und Betreuung“, sagte Behördensprecher Martin Helfrich dem Abendblatt. „Insbesondere im Krankenhausbereich sind die Impfquoten flächendeckend bereits sehr hoch, bei deutlich über 95 Prozent.“
Bei den ambulanten Pflegediensten habe die Behörde keinen vollständigen Überblick, nach den letzten Rückmeldungen habe die Impfquote dort bei rund 90 Prozent gelegen, so Helfrich. „In der stationären Pflege lag sie ebenfalls bei gut 90 Prozent. Gegenüber vorhergehenden Nachfragen hat sich eine deutliche Steigerung ergeben, die mutmaßlich auch mit der Ankündigung der Impfpflicht zusammenhängt.“
Corona Hamburg: Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich
Nach den gesetzlichen Vorgaben mussten in Hamburg mehr als 41.000 Beschäftigte der betroffenen Bereiche, davon 12.400 in der ambulanten Pflege, 13.400 in der stationären Pflege und 15.630 in Krankenhäusern, ihrem Arbeitgeber bis zum gestrigen Dienstag ihren vollständigen Impfschutz nachweisen. Ist dies nicht geschehen, müssen die Arbeitgeber die ungeimpften Mitarbeiter von heute an dem zuständigen Gesundheitsamt melden.
Diese fordern dann binnen zwei Wochen den Impfnachweis ein – mit einer Frist von einem Monat. Liegt dann immer noch kein Nachweis über vollständigen oder dann mindestens ersten Impfschutz vor, können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für die jeweilige Einrichtung erlassen werden. Die Entscheidung falle immer einrichtungsspezifisch, so Leonhard. Eine Regel, die für alle gelte, könne es deshalb nicht geben. Sie nannte ein Beispiel: „Hat ein Krankenhausbetreiber eine Impfquote von 96 Prozent und er hat 40 Beschäftigte, die ungeimpft sind, und kann für 20 nachweisen, dass er sie weit weg vom Bett einsetzt, dann kann für die anderen 20 ein Betretungsverbot erlassen werden. Die sind dann raus.“
Pflege: Kein Lohn für Ungeimpfte
Auswirkungen der Impfpflicht könnten auch in Schleswig-Holstein zu spüren sein. Noch ist nicht abschätzbar, wie viele ungeimpfte Menschen ihren Beruf aufgeben müssen. „Es gibt die große Gefahr, dass Menschen aus dem Beruf ausscheiden, dann die Belastung größer wird – und noch mehr Menschen ihren Beruf verlassen“, sagte der Landesvize des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Gunnar Löwe. Wie in Deutschland mit der Impfpflicht umgegangen wird, macht ihn sauer. Es sei ungerecht, „dass die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen ausgesprochen worden ist unter dem Eindruck der Delta-Variante – und es sollte der erste Schritt sein zu einer allgemeinen Impfpflicht.“
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Jetzt sei diese in weite Ferne gerückt, es werde eher über Lockerungen diskutiert. „Für die Pflegekräfte ist das stigmatisierend. Und es hat wirtschaftliche Konsequenzen.“ Wer nicht geimpft ist, erhält auch keinen Lohn. Und wer kündigt, könnte vom Jobcenter bis zu sechs Wochen gesperrt werden – dann bliebe nur die Grundsicherung. Die Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein hat ihre Mitglieder schriftlich auf die neue Situation vorbereitet. „Eine Weiterbeschäftigung ungeimpften Personals ist grundsätzlich gestattet, solange das zuständige Gesundheitsamt dies nicht untersagt hat“, heißt es.
„Pandemie ist bei Weitem noch nicht überwunden“
Hamburgs rot-grüner Senat hat derweil entschieden, die Corona-Regeln zunächst beizubehalten. „Der Senat hat vereinbart, alle bestehenden Regelungen bis zum 2. April zu verlängern“, sagte sein Sprecher Marcel Schweitzer. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg in der Hansestadt nach rund drei Wochen wieder auf einen Wert von mehr als 1000.
Am Donnerstag treffen sich die Regierungschefs der Länder wieder zu einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Dort soll über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten werden. Es liegt bereits ein Gesetzentwurf des Bundes für ein neues Infektionsschutzgesetz vor, der die am 19. März offiziell auslaufenden Corona-Regeln neu ordnen soll.
Der Senatssprecher betonte: „Die Pandemie ist bei Weitem noch nicht überwunden.“ Die Zahl der Corona-Patienten in Kliniken steige. Es sei „gut, einen Katalog an Möglichkeiten zu haben, um die Pandemie einzudämmen“. Schweitzer nannte etwa die Maskenpflicht in Innenräumen. „Da legen wir schon großen Wert darauf, dass das auch noch möglich sein muss.“