Hamburg. Björn B. steht vor Gericht, weil er einem Bekannten eine Rakete in die Hand drückte und anzündete – mit fatalen Folgen.

Sie hörte einen Riesenknall. Es war so laut, dass Sabine P. dachte, eine Gasleitung sei in die Luft gegangen. Die 43-Jährige rannte in den Garten, wo sich ihre Gäste zu ihrer Geburtstagsfeier versammelt hatten. „Und dann sah ich das Desaster.“ Da stand ein Gast, vollkommen fassungslos, und starrte auf seine zerfetzte Hand. Eine Signalrakete war explodiert und hatte bei dem 42-Jährigen maximale Zerstörung angerichtet.

Prozess in Hamburg: Böller explodiert in der Hand von 42-Jährigem

„Ich wollte niemandem schaden“, sagt jetzt jener Mann, der dafür verantwortlich sein soll, dass Hakim D. (Name geändert) keine linke Hand mehr hat. Björn B. muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklage hat der 37-Jährige dem späteren Opfer am Abend des 29. August 2020 bei einer Feier eine nicht zugelassene Zink- Signalrakete in die Hand gedrückt.

Obwohl Hakim D. erklärte, Feuerwerk nicht zu mögen und sich nicht damit auszukennen, zündete der Angeklagte den Ermittlungen zufolge die Signalrakete an und forderte den anderen auf, sie wegzuwerfen. Doch dann explodierte die Rakete in der Hand des Geschädigten.

Prozess: Mann gibt Gast Böller – Hand zerfetzt

Wenn der Angeklagte über Hakim D. spricht, dann betont er, dass sie ein „sehr inniges und vertrautes Verhältnis“ gehabt hätten. „Wir hatten eine super Zeit.“ Als er dem 42-Jährigen den Böller in die Hand gedrückt habe, sei er davon ausgegangen, dass es sich um eine Sprühfontäne handele, die er für „unbedenklich und ungefährlich“ gehalten habe, betont Björn B.

„Es sollte ein kleines Highlight sein. Als ich dann sah, dass keine bunte Fontäne rauskommt, habe ich geschrien: ,Schmeiß das weg!’ Dann ist das explodiert.“ Den Böller habe er vom Vormieter seiner Wohnung bekommen, der sie dort im Keller gelassen habe. Wieso Björn B. auf die Idee gekommen sei, dass er es mit einer Sprühfontäne zu tun habe, will der Amtsrichter vom Angeklagten wissen. „Weil es so aussah“, antwortet der.

„Ich habe dir gesagt, du sollst das wegwerfen!“

Die damalige Gastgeberin der Feier bestätigt als Zeugin, dass Björn B. seinerzeit gesagt habe, er habe „für später ein paar Leuchtraketen mitgebracht. Ich dachte, das ist Feuerwerk, also uninteressant eigentlich.“ Später, als Hakim D. so schwer verletzt war, habe sie gehört, wie dieser den heutigen Angeklagten Björn B. angebrüllt habe: „Warum hast du mir die Bombe in die Hand gegeben?“ Und der 37-Jährige habe geantwortet: „Ich habe dir gesagt, du sollst das wegwerfen!“ Eine andere Zeugin erinnert sich, dass Hakim D. hinterher erklärt habe, er habe den Böller deshalb nicht einfach weggeschmissen, weil auf der Feier auch Kinder waren. 

Die Polizei, die das Unglück untersucht hat, ist auch der Frage auf den Grund gegangen, wie gefährlich die von Björn B. mitgebrachte Rakete war. Es handele sich um Pyrotechnik, die nur von Kundigen und mit  besonderer Erlaubnis gezündet werden dürfe, erklärt ein Beamter. In solchen Zink-Signalraketen befinde sich kein Schwarzpulver, sondern ein Gemisch, das „deutlich stärker ist, vergleichbar mit Gesteinssprengstoff“, erläutert der Beamte.

Korrekterweise müsse sich auf der Verpackung beziehungsweise der Rakete selber ein Hinweis befinden, dass sie nur mit behördlicher Genehmigung genutzt werden dürfen. Ältere Modelle hätten allerdings lediglich einen dezenteren Aufdruck. Solche Raketen seien eigentlich nur bei professionellen Händlern zu bekommen und nur mit einer Art Führerschein. „Eine andere Möglichkeit ist, es illegal übers Internet zu beziehen.“ Der Prozess wird fortgesetzt.