Hamburg. Hamburg prüft sein Verfassungsschutzgesetz. Konkret geht es um Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung und Handyortung.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Teile des 2016 geänderten bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für nicht verfassungsgemäß erklärt hat, sieht sich Hamburgs Linke bestärkt. „Unsere bisherigen Zweifel am Hamburgischen Verfassungsschutzgesetz werden durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt“, sagte Linken-Innenpolitiker Deniz Celik. „Auch das Hamburger Gesetz sieht die Online-Durchsuchung vor, deren Ausgestaltung nun im Bayrischen Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde.“

Die Entscheidung sei „ein wichtiger Schritt für den Grundrechtsschutz gegenüber den Geheimdiensten und wir erwarten, dass dessen Maßstäbe durch eine Gesetzesreform auch in Hamburg zur Geltung gebracht werden“, so Celik. Aktuell sei auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz anhängig.

Verfassungsschutz: Hamburg prüft sein Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht hatte unter anderem die bayerischen Regelungen zu Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchungen, Handyortung und zum Einsatz verdeckter Mitarbeiter für verfassungswidrig erklärt. Der Sprecher des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, Marco Haase, sagte, man werde das 136 Seiten umfassende Urteil nun „sorgfältig prüfen“.