Hamburg. Statt Steuern zu zahlen, sollen die Täter Luxusgüter gekauft haben – Steuerfahnder stellen Autos, Uhren und Millionen sicher.
Steuerhinterziehung im großen Stil: Spezialkräfte des Hamburger Landeskriminalamtes haben einen 30-Jährigen Hamburger verhaftet, der beim Handel mit FFP2- und OP-Masken mehrere Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben soll.
Zusammen mit drei Komplizen im Alter von 22, 31 und 45 Jahren habe der Beschuldigte im Mai vergangenen Jahres insgesamt 23 Millionen Atemschutzmasken an das Bundesgesundheitsministerium verkauft, wie die Finanzbehörde am Donnerstag mitteilte. Für den Verkauf habe der 30-Jährige eine eigene Firma genutzt, die eigentlich mit Kraftfahrzeugen handelt.
Millionenbetrug mit Corona-Masken: 30-Jähriger verhaftet
Insgesamt stellten sie dem Bundesgesundheitsministerium für die Masken einen Betrag in Höhe von 109 Millionen Euro in Rechnung – darin enthalten 17,5 Millionen Euro Umsatzsteuer. Der 30-Jährige und seine Kollegen hätten nach Abzug der Vorsteuer etwa vier Millionen Euro an das Finanzamt abführen müssen: Stattdessen behielten sie das Geld ein und kauften laut Finanzbehörde unter anderem einen Rolls Royce, einen Lamborghini und einen Bentley.
Besonders vorsichtig ging der 30-Jährige offenbar nicht vor. So wurden während einer Betriebsführung Auffälligkeiten bei der Buchführung festgestellt, wie eine Sprecherin der Finanzbehörde auf Anfrage mitteilte. Unabhängig davon hatte der Zoll Verdacht auf Geldwäschebetrug gemeldet.
Die Steuerfahndung Hamburg und die Staatsanwaltschaft hatten ein Verfahren eingeleitet. Wie sie auf den Betrüger aufmerksam wurden, konnte die Finanzbehörde nicht beantworten. Steuerfahnder und das LKA durchsuchten verschiedene Objekte in der Stadt und verhafteten den mehrfach vorbestraften Hauptbeschuldigten bereits vor mehr als einer Woche.
Zwei Millionen Euro, Luxusautos und Rolex-Uhren sichergestellt
Zudem stellten die Beamten zwei Millionen Euro sowie mehrere Luxusautos und Rolex-Uhren sicher. Die Ermittlungen dauern noch an. Den Beschuldigten erwarte laut Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
„Dieser besonders dreiste Fall zeigt, dass die Corona-Pandemie leider auch von Straftätern ausgenutzt wird. Gut, dass Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft konsequent dagegen vorgehen und den Tätern das von ihnen zu Unrecht erworbene Vermögen wieder entziehen, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).
Gegenüber solchen gemeinschädlichen Taten und Tätern müsse gerade in der Pandemie die ganze Härte des Gesetzes greifen, so der Senator.