Hamburg. Wer wann einen Test benötigt, wann Quarantäne vorgeschrieben ist, wie sie abgekürzt werden kann und wo es in Hamburg Probleme gibt.
Am Donnerstag haben in Hamburg die Sommerferien begonnen. Zehntausende werden sich dieser Tage nun auf den Weg in den Urlaub machen – froh und erleichtert, dass das nach fast einem Jahr mit Homeoffice, Homeschooling und Reiseverboten nun wieder möglich ist.
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Für die Behörden beginnt dagegen eine Phase erhöhter Alarmbereitschaft. Sie haben im Sommer 2020 die Erfahrung gemacht, dass die Reiselust auch die Corona-Gefahr steigert. „Nach wie vor besteht kein Grund zur Sorglosigkeit“, heißt es aus der Sozialbehörde. Sie rät zwar nicht vom Reisen ab, bittet aber: „Reisende sollten sich mit Vernunft und Augenmaß auf den Weg machen.“
Klare Regeln für Reisen von Hamburg ins Ausland
Daher gelten klare Regeln, unter welchen Bedingungen Reisen möglich ist. Das Wichtigste: Diese können sich wegen der dynamischen Lage ständig ändern. Wer ins Ausland reist, sollte sich also unbedingt laufend über die Corona-Regeln im Zielland informieren, ebenso wie über die in Deutschland für Reiserückkehrer. Derzeit gilt:
Reisen im Inland
Dies ist weitgehend uneingeschränkt möglich. Reisende sollten sich vorab informieren, welche Nachweis- und Testpflichten im jeweiligen Bundesland gelten.
Reisen im Ausland
Auch das ist in der EU problemlos möglich. Es gilt: Wer mit dem Flugzeug zurückkehrt, muss vor Abflug einen negativen Test vorlegen, der maximal 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) oder 72 Stunden (PCR) alt ist.
Rückkehr nach Hamburg aus einem Risikogebiet
Wer sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss seine Rückreise unter www.einreiseanmeldung.de anmelden – unabhängig davon, ob die Einreise per Flugzeug, Bahn oder Auto erfolgt. Und er oder sie müssen sich nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne begeben.
So lässt sich die Quarantäne abwenden
Wer nach Einreise einen negativen Test (PCR- oder Schnelltest), einen Nachweis über die vollständige Impfung oder über die Genesung von einer Infektion (die maximal sechs Monate zurückliegen darf) vorlegt, muss nicht in Quarantäne.
Wie ist der Nachweis vorzulegen?
Jede Art von Nachweis kann direkt unter www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden – den Link erhält man mit der Bestätigung der Anmeldung. Im Idealfall erreichen diese Daten auch die örtlichen Gesundheitsämter, sodass nichts weiter unternommen werden muss. Am vorvergangenen Wochenende ging es dabei allerdings noch ziemlich durcheinander. So wurden Schleswig-Holsteiner, die aus Dänemark zurückgekehrt waren und sich ordnungsgemäß angemeldet und ihre negativen Test hochgeladen hatten, überhaupt nicht mehr kontaktiert. Reisende aus Niedersachsen bekamen sogar den freundlichen Hinweis ihres Gesundheitsamts, dass sie nicht in Quarantäne müssten.
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Bei Reisenden aus Hamburg meldete sich hingegen mehrfach das Gesundheitsamt und forderte den Test erneut an. Das Problem dabei: Einen negativen Schnelltest hochzuladen war auf der Seite www.hamburg.de/corona-kontakt/ nicht vorgesehen. Dort wurden nur PCR-Tests, positive Schnelltests sowie Impf- und Genesenen-Nachweise akzeptiert. Nach einer Anfrage des Abendblatts wurde die Seite aber überarbeitet – nun sind auch negative Schnelltests möglich. Auf der Internetseite hieß es, wenn man eine anderes als die vorgesehenen Formulare einreichen wolle, solle man das per Mail tun – eine Mailadresse wurde aber nicht genannt.
Rückkehr nach Hamburg aus einem Hochinzidenzgebiet
In dem Fall gilt ebenfalls eine zehntägige Quarantäne, die nur vollständig Geimpfte oder Genesene komplett umgehen können. Alle anderen dürfen die Quarantäne frühestens nach dem fünften Tag durch einen negativen Test beenden.
Rückkehr nach Hamburg aus einem Virusvariantengebiet
In diesem Fall müssen alle Rückkehrer für 14 Tage in Quarantäne. Ab 29. Juli gilt Portugal als erstes EU-Land für vorerst 14 Tage als Virusvariantengebiet. Auch Russland wird vom Auswärtigen Amt ab diesem Tag entsprechend kategorisiert.