Hamburg. 2017 überwältigte Ömer Ü. den Messerattentäter Ahmad A. Nun muss er als Wiederholungstäter selbst in Haft.
Er war einer der "Helden von Barmbek", die 2017 nach der islamistisch motivierten Messerattacke an der Fuhlsbüttler Straße den Täter Ahmad A. überwältigt hatten: Ömer Ü. Nun hatte der 39-Jährige selbst einen Termin beim Haftrichter.
Drogenfahnder haben in einer von Ömer Ü. genutzten Wohnung am Fritz-Flinte-Ring in Hamburg-Steilshoop Kokain entdeckt. Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann wegen Drogen Besuch von der Polizei hatte. Bereits vergangenen Dezember war er deswegen festgenommen worden.
Ömer Ü. hatte Messerstecher mit Eisenstange gestoppt
2017 hatte Ömer Ü. Zivilcourage bewiesen, als er sich nach der Messerattacke in Barmbek zusammen mit anderen dem Messerstecher Ahmad A. in den Weg stellte und ihn überwältigte. Ahmad A. hatte zuvor in dem dortigen Edeka-Markt mehrere Menschen niedergestochen. Ein 50 Jahre alter Mann wurde getötet. Fünf weitere Personen wurden teilweise schwer verletzt.
Ömer Ü. hatte damals erst mit einem Stein, dann mit einer Eisenstange den Messerstecher gestoppt. Damals waren der vierfache Vater sowie sechs weitere Männern nach der Tat mit dem Ian-Karan-Preis für Zivilcourage im Beisein des Polizeipräsidenten ausgezeichnet worden.
Polizei entdeckte bei Ömer Ü. Heroin und Marihuana
Der nächste „Termin“ mit der Polizei war im Dezember vergangenen Jahres. Dieses Mal war die Begegnung jedoch eher unangenehm. Beamte durchsuchten zwei von ihm genutzte Wohnungen und fanden dabei 50 Gramm Heroin, 400 Gramm Marihuana – versteckt in einem Backofen –,Geld und eine Schreckschusswaffe.
Ömer Ü. kam vor den Haftrichter, dann ins Untersuchungsgefängnis. Bereits elf Tage später war er wieder frei. Er bekam Haftverschonung. Die Polizei ermittelte, dass es noch unentdeckte Geldverstecke gab, und durchsuchte jetzt wieder. Dabei wurden mehr als 1000 Euro Bargeld und vier Gramm Kokain entdeckt.
Lesen Sie auch:
Jetzt wurde Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr beantragt. Außerdem soll die kurz vor Weihnachten ausgesprochene Haftverschonung aufgehoben werden.