Hamburg. Beim G20-Gipfel sollen Beamte vermummt bei der Demo “Welcome to Hell“ mitgelaufen sein. Haben sie sich strafbar gemacht?
Waren auch Polizisten ein Teil des Schwarzen Blocks beim G20-Gipfel? Nach entsprechenden Vorwürfen der Linke-Obfrau Christiane Schneider im Sonderausschuss der Bürgerschaft erhärtet sich der Verdacht, dass sich mindestens vier verdeckte Beamten in einem politisch brisanten Moment vermummt haben. Der Vorfall wirft mehrere Fragen auf – darunter auch, ob sich die Polizisten strafbar gemacht haben könnten.
Ein Sprecher des Amtsgerichts bestätigte auf Anfrage, dass der Polizist Florian D. in einem Prozess gegen einen mutmaßlichen Flaschenwerfer aus dem Schanzenviertel ausgesagt hat, sich bereits im Einsatz bei der Demonstration „Welcome to Hell“ ein schwarzes Tuch „bis unter die Nase“ gezogen zu haben.
Er habe dunkle Kleidung mit zum Einsatzort gebracht und dort angelegt. Die drei weiteren Beamten hätten sich ebenfalls „etwas über das Gesicht gezogen“. Sie waren auf der Hafenstraße inmitten der Demonstranten positioniert, als sogenannte Tatbeobachter.
Anweisung zur Vermummung habe es nicht gegeben
Man habe nicht auffallen wollen, sagte der Beamte zur Begründung – eine entsprechende Anweisung zur Vermummung von Seiten der Führung habe es aber nicht gegeben. Der Vorfall ist brisant, da die Demonstration „Welcome to Hell“ wegen der andauernden Vermummung eines Teils des Aufzuges nach mehreren Ermahnungen gestürmt worden war. In welchem Teil des Aufzuges die verdeckten Beamten standen und wann sie die Vermummung wieder abgelegt haben, sagte Florian D. vor Gericht nicht.
Eine Vermummung bei Demonstrationen ist in der Regel verboten und eine Straftat. Für den Rechtsanwalt Lino Peters, der den Angeklagten in besagtem Prozess vertritt, steht fest, dass die Polizei entgegen ihrem Auftrag nicht Straftaten verhindert, „sondern selbst begangen und damit zur Eskalation der Demonstration beigetragen hat“. Es sei auch fraglich, ob die Aussagen des Zeugen in dem Verfahren gültig sein könnten.
Tatbeobachter seien "legitimes Mittel"
Polizeisprecher Timo Zill sagte zu den Vorwürfen, dass Tatbeobachter ein „anerkanntes, legitimes Einsatzmittel“ seien. Über die Art und Weise ihres Vorgehens könne man aus taktischen Gründen aber keine Angaben machen. „Allerdings weisen wir darauf hin, dass es gerade zum Aufgabenprofil eines Tatbeobachters dazu gehört, sich unentdeckt in seinem Einsatzumfeld zu bewegen“. Dazu könne auch entsprechende Kleidung gehören. Auf die Vermummung selbst ging er nicht ein.
Die Oberstaatsanwältin Nana Frombach sagte, es sei bislang kein Ermittlungsverfahren gegen Florian D. wegen der Vermummung anhängig. Das Gesetz sehe mehrere Ausnahmen von dem Vermummungsverbot vor. „Es kann verdeckten Beamten auch gesetzlich gestattet sein, geringfügigere Straftaten zur Aufklärung von erheblicheren Straftaten zu begehen“, sagte Frombach. Dies sei eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Es sei wahrscheinlich, dass das Verhalten der Tatbeobachter um Florian D. nach Abschluss des derzeitigen Prozesses intensiv geprüft werde.
Die Linke-Obfrau Christiane Schneider will genaue Aufklärung der Vorgänge um die Tatbeobachter während des Gipfels betreiben. „Wenn sich die Polizisten vermummt haben, geht damit auch einher, dass sie andere Teilnehmer zu Straftaten aufgerufen haben könnten“, sagte Schneider.