Hamburg. Laut Sonderauswertung ist die Zahl der Fälle im Corona-Jahr bereits um mehr als fünf Prozent im Vergleich zu 2019 gestiegen.
Die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen haben im Pandemiejahr 2020 weiter zugenommen. Nach einer Auswertung der Justizbehörde haben die Sonderdezernate der Staatsanwaltschaft bis Mitte November 6160 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das bedeutet bereits jetzt eine Steigerung um mehr als fünf Prozent gegenüber dem gesamten Vorjahr, als 5850 Ermittlungsverfahren registriert wurden.
Der aktuelle Wert liegt ebenfalls höher als die Gesamtzahl für 2018, als in 6140 Fällen ermittelt wurde. Die Verfahren wegen Beziehungsgewalt richten sich im laufenden Jahr bislang gegen 6357 Beschuldigte. Im Jahr zuvor wurde gegen 6049 Beschuldigte ermittelt, 2018 waren es 6299 Beschuldigte.
Häusliche Gewalt: Rückgang im Frühjahr – dann deutlicher Anstieg
Nachdem die Staatsanwaltschaft nach Ausbruch der Pandemie zunächst einen Rückgang der Fallzahlen beobachtete, kam es mit Verzögerung zu einem deutlichen Anstieg. Von März bis Juli wurden 2900 Ermittlungsverfahren eingeleitet – ein Anstieg um 26 Prozent gegenüber März bis Juli 2019 mit 2300 Verfahren.
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„Die Zahlen belegen einen kontinuierlichen Anstieg im Bereich der häuslichen Gewalt, nicht erst während der Corona-Pandemie. Dazu kommt die hohe Dunkelziffer. Auch wenn es bisher wenig belastbare Daten gibt, ist das eine beunruhigende Entwicklung, die unsere volle Aufmerksamkeit verdient“, sagte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).
Gallina: "Frauen haben das Recht, frei von Gewalt zu leben"
Frauen seien auch schon vor der Corona-Pandemie überdurchschnittlich häufig Opfer von häuslicher Gewalt, Sexualdelikten, Nachstellungen und Hass im Netz geworden. „Dahinter stehen oft Sexismus, falsch verstandene Männlichkeit, Frauenhass und unangebrachte Besitzansprüche. Frauen haben das Recht, frei von Gewalt zu leben – überall und in jeder Situation. Darum ist es wichtig, genauer hinzuschauen“, sagte Gallina. Dafür will sich Hamburg auf der anstehenden Herbstkonferenz der Justizminister einsetzen.