Hamburg. Rangliste von “Hinz & Kunzt“ deckt auf, dass Reinigungskräfte in manchen Häusern immer noch zu wenig verdienen.

Wenn es aussieht, als wäre nie jemand da gewesen, dann hat Yassid K. seine Arbeit gut gemacht. Bis vor Kurzem war er Roomboy in einem Hamburger Hotel und damit das, was man landläufig eine Reinigungskraft nennt. Dass man damit nicht reich wird, wusste wohl auch Yassid K., aber die Monatsabrechnung in Höhe von nur 63,93 Euro kam ihm dann doch sehr niedrig vor, zumal er nach eigenen Angaben sieben bis acht Stunden täglich gearbeitet hatte.

Yassid ist eine von vielen Hotelreinigungskräften, die trotz Standards und Kontrollen für ihre Arbeit nicht das Geld bekommen, das ihnen zusteht. Das geht aus dem großen Hotel-Ranking hervor, das das Hamburger Straßenmagazin „Hinz & Kunzt“ in seiner aktuellen Ausgabe (ab heute erhältlich) veröffentlicht. Ergebnis: Viele Hotels halten sich an die Vorgaben, aber längst nicht alle.

177 Hotels haben an der Umfrage teilgenommen und jeweils mitgeteilt, wie sie sicherstellen, dass ihre Reinigungskräfte fair bezahlt werden. Das Ergebnis: 77 Hotels gaben an, dass sie ihre Zimmermädchen angestellt haben und ihnen einen festen Stundenlohn von mindestens 9,19 Euro bezahlen – den gesetzlichen Mindestlohn also. 65 dieser Hotels gehen sogar über den gesetz­lichen Mindestlohn hinaus, richten sich nach dem Hamburger Hotel- und Gaststättentarif und zahlen ihren Reinigungskräften 9,97 Euro pro Stunde.

Hotels in Sterne-Kategorien eingeteilt

Aber nicht alle verhalten sich so vorbildlich. So gaben 36 Hotels etwa an, dass die von ihnen beauftragte Reinigungsfirma zwar die Zahlung des sogenannten Branchenmindestlohns (10,56 Euro pro Stunde für Gebäudereiniger, die als Subunternehmer beauftragt wurden) zugesichert habe – laut „Hinz & Kunzt“-Recherche aber werden die Zimmermädchen bei diesen externen Dienstleistern meist pro Zimmer bezahlt, sodass der tatsächliche Lohn oft deutlich geringer sei. Wieder andere Hamburger Hotels, darunter auch renommierte Adressen, wollten sich in der Umfrage nicht äußern.

Für das Ranking hat die Redaktion von „Hinz & Kunzt“ die Hotels in Sterne-Kategorien eingeteilt. Vier oder fünf Sterne haben Häuser erhalten, die überwiegend eigene Mitarbeiter beschäftigen und unabhängig von der Zahl der gereinigten Zimmer entweder Mindestlohn oder Hoteltarif bezahlen. Drei oder vier Sterne bekamen Häuser, die externe Firmen beauftragt haben, die meist nach der Zahl der geputzten Zimmer bezahlen, was bedeute, dass das Gehalt zwar nicht zwangsläufig, aber häufig unter dem Mindestlohn liege.

In die beste Kategorie (fünf Sterne, mindestens 9,97 Euro) haben es etwa Häuser geschafft wie: das Best Western Premier Alsterkrug Hotel, das Hotel Vier Jahreszeiten, das Hotel Atlantic, das Hotel Süllberg, der Schanzenstern Altona und das The Fontenay. Vier Sterne (Mindestlohn oder mehr) erhielten zum Beispiel das Stadthaushotel, das Landhaus Flottbek und das Hotel Budapester Hof. Drei Sterne (Fremdfirma; der Hotelbetreiber befragt die Reinigungskräfte aber regelmäßig nach dem Lohn) erhielten etwa das Aspria Uhlenhorst, das East Hotel, das Hotel Louis C. Jacob und das Park Hyatt.

Nur einen Stern für die Fraser Suites

 Nur einen Stern (Angestellte einer Fremdfirma, die den Tariflohn zugesichert hat) erhielten etwa die Fraser Suites, das Best Western Hotel Hamburg International und das Scandic Hotel Emporio. Nicht an der Umfrage teilnehmen wollten laut „Hinz & Kunzt“ mehr als 30 Hotels, darunter das Steigenberger Hotel Treudelberg, das Grand Elysée und das Le Méridien. Yassid K., der seine Geschichte dem Straßenmagazin erzählte, habe einen Teil des ausstehenden Lohns inzwischen nach langem Hin und Her von dem Reinigungsunternehmen zurückbekommen.

Der Bundesinnungsverband der Gebäudedienstleister bezeichnete die Praxis, dass Arbeitgeber ihre Putzkräfte nach Zimmern und nicht nach Stunden bezahlen, als indiskutabel. „Da gibt es null Toleranz von unserer Seite“, sagte Geschäftsführer Johannes Bungart dem Abendblatt. „Wir haben einen Branchenmindestlohn, und wer diesen nicht zahlt, der begeht ganz klar eine Straftat. Wir setzen alles daran, dass dies nicht geschieht und arbeiten dazu auch mit dem Zoll zusammen, allerdings gestaltet sich die Kontrolle oftmals schwierig“, so Bungart weiter.

Viele dubiose Anbieter

Es gebe viele dubiose Anbieter, die heute noch am Markt und am nächsten Tag verschwunden seien. Auch die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Hamburg kennt solche Fälle. Dass Putzkräfte pro Zimmer bezahlt werden, sei kein Einzelfall. „Dabei sind vier Zimmer pro Stunde noch human. In den billigen Absteigen gibt es zum Teil irrsinnige Vereinbarungen von zwölf Zimmern pro Stunde“, sagt Projektleiter Rüdiger Winter. Der Servicestelle gelingt es meistens, die Zahlung des ausstehenden Lohns zu erwirken.

„Das Problem: Leider unterschreiben die Putzkräfte oft falsche Stundenzettel, obwohl sie in Wahrheit viel länger gearbeitet haben. Da kann dann auch ein Richter wenig machen.“ Und so stehe am Ende oft für die Betroffenen leider nicht die erhoffte Rückzahlung, sondern nur die Lehre, dass man sich von Anfang an wehren muss. Sonst ist es oft zu spät.