Hamburg. Auf öffentlichem Grund ist Knallern verboten, im Privatgarten erlaubt. Für den Rest der Vorschriften braucht es ein Jurastudium.

Hamburg In Hamburg darf zu Silvester nicht auf Straßen und Plätzen geböllert werden, auch der Verkauf von Feuerwerk ist untersagt. Doch gilt das auch in privaten Gärten? Auf der Hamburg-Seite heißt es unter „Was gilt denn jetzt?“ vom Senat zu den Corona-Regeln: „Vom 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis 1. Januar 2022, 9 Uhr ist es nicht erlaubt, Feuerwerk und Böller auf öffentlichem Grund zu zünden und bei sich zu haben.“ Aber: „Das gilt nicht auf dem eigenen Grundstück.“ Dort ist das Böllern also erlaubt – sofern man noch Altbestände hat

Darf jetzt beispielsweise in einer Privatstraße, von denen es die eine oder andere in Hamburg gibt, geböllert werden? „Jein“, dürfte es dazu aus der Behörde heißen. In der Hamburger Eindämmungsverordnung ist unter Paragraph 4, Absatz 2 von einem Böllerverbot „außerhalb des privaten befriedeten Besitztums“ die Rede. „Gemäß Definition ist ein befriedetes Besitztum ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende, nicht notwendigerweise lückenlose, Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück. Befriedet ist dabei gleichbedeutend mit eingehegt“, heißt es dazu aus der Behörde. Also umgangssprachlich eingezäunt. Eine Privatstraße, die frei zugänglich ist, dürfte danach unter das Böllerverbot fallen.

Das steht hinter dem Böllerverbot an Silvester in Hamburg

Ob ein nicht juristisch ausgebildeter Hamburger die 64.735 Wörter lange, sich immer wieder ändernde Hamburger Eindämmungsverordnung, die damit etwa 16.000 Wörter länger als das Grundgesetz ist, lesen, verstehen und für die Praxis auslegen kann, ist zweifelhaft.

Auch interessant

Auch interessant

Hinter dem Böllerverbot des rot-grünen Senats steht die Sorge, dass die ohnehin durch die Pandemie sehr belasteten Krankenhäuser und Notaufnahmen nicht weiter durch Feiernde belegt werden sollen, die sich beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern verletzen.  „Wir haben entschieden, dass wir das Silvesterfest wie im Vorjahr verbringen müssen“, hatte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) gesagt.