Hamburg. Bürgermeister verteidigt strenge Vorgaben. Aber: Tierpark Hagenbeck darf öffnen. Inzidenz sinkt, doch Intensivbetten werden knapp.

Die Corona-Regeln in Hamburg bleiben auch weiterhin vergleichsweise streng. Am Freitag hat der Senat die Hamburger Verordnung an die neuen einheitlichen Regelungen zur Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Im Einzelnen gilt dabei nun Folgendes:

Die Ausgangsbeschränkungen bestehen in Hamburg auch weiterhin von 21 bis 5 Uhr. Es sei in dieser „kritischen Lage nicht vertretbar“, die Zeit auf 22 Uhr zu verschieben, weil dies die Wirksamkeit der Maßnahme abschwäche, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Freitag. Zugleich aber muss Hamburg eine im Bundesgesetz vorgesehene Verschärfung übernehmen: Einzelsport im Freien (also etwas Joggen) ist jetzt nur noch bis 24 Uhr möglich.

Es gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Einfache medizinische Masken sind nach den Vorgaben des Bundes künftig nicht mehr ausreichend.

FFP2-Maskenpflicht in Friseursalons und bei Fußpflege: Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege bleiben untersagt, so der Senat am Freitag. Friseure und Fußpfleger dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählt die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises. Das Tragen einer medizinischen OP-Maske reicht nicht mehr aus, erforderlich ist künftig eine FFP2-Maske für Dienstleister und Kunden.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Im Einzelhandel müssen Geschäfte aufgrund der neuen Bundesregelungen die Anzahl der Personen in ihren Räumlichkeiten begrenzen: Läden mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern Betriebsfläche dürfen pro 20 Quadratmeter nur noch einen Kunden einlassen. Ab 800 Quadratmeter Betriebsfläche gilt eine Begrenzung von einem Kunden je 40 Quadratmetern. Anders als im Bundesgesetz vorgesehen wird es in Hamburg keine Öffnung (Click & Meet) des Einzelhandels bis zu einer Inzidenz von 150 geben. Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Click & Collect, also Bestellung und Abholung, bleiben möglich.

Die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien, allein, zu zweit oder mit Angehörigen des Haushalts sowie für höchstens fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist zulässig.

Die Außengelände von Botanischen und Zoologischen Gärten können mit Hygienekonzept öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 10 bis 18 Uhr. Es muss vorher ein fester Termin gebucht und vor dem Einlass ein negativer Corona-Testnachweis vorgelegt werden. Der Tierpark Hagenbeck öffnet am Mittwoch wieder sein Außengelände.

Für die Hamburger Altenheime gelten von heute an gelockerte Kontaktbeschränkungen. Vollständig geimpfte Bewohner dürfen sich untereinander ohne Maske und Abstand treffen. Besucher müssen sich weiterhin testen lassen, dürfen aber täglich kommen. Bewohner haben das Recht, in der Regel zwei Besucher gleichzeitig zu empfangen. Diese müssen sich aber vorher anmelden.

Corona: Diese Testverfahren gibt es

  • PCR-Test: Weist das Virus direkt nach, muss im Labor bearbeitet werden – hat die höchste Genauigkeit aller Testmethoden, ist aber auch die aufwendigste
  • PCR-Schnelltest: Vereinfachtes Verfahren, das ohne Labor auskommt – gilt als weniger zuverlässig als das Laborverfahren
  • Antigen-Test: weniger genau als PCR-(Schnell)Tests, dafür zumeist schneller und günstiger. Laut RKI muss ein positives Testergebnis durch einen PCR-Test überprüft werden, ein negatives Ergebnis schließt eine Infektion nicht aus, insbesondere, wenn die Viruskonzentration noch gering ist.
  • Antigen-Selbsttest: Die einfachste Test-Variante zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus. Wird nicht von geschultem Personal, sondern vom Getesteten selbst angewandt. Gilt als vergleichsweise ungenau.
  • Antikörper-Test: Weist keine akute, sondern eine überstandene Infektion nach – kann erst mehrere Wochen nach einer Erkrankung sinnvoll angewandt werden
  • Insgesamt stellt ein negatives Testergebnis immer eine Momentaufnahme dar und trifft keine Aussagen über die Zukunft

Die neue Hamburger Eindämmungsverordnung ist zusammen mit den neuen Bundesregeln am heutigen Sonnabend in Kraft getreten. Die Hamburger Verordnung gilt zunächst bis zum 21. Mai 2021. Die gesetzlichen Bundesregelungen gelten bis 30. Juni.

Bürgermeister Tschentscher verteidigte am Freitag die Entscheidung des Senats, die in einigen Punkten strengeren Hamburger Regelungen beizubehalten. „Wir brauchen einheitliche, aber eben auch konsequente Regeln“, so Tschentscher. „Weil beides nötig ist, auch die Konsequenz, bleiben wir bei unserer strengeren Vorgabe bei der Ausgangsbeschränkung. Ich befürchte einfach, dass ein Verschieben nach hinten die Wirksamkeit sehr stark beeinträchtigt.“ Auch bleibe Hamburg bei der Maskenpflicht im öffentlichen Raum an Orten, an denen es nicht immer möglich sei, Abstand zu halten. Dabei richte sich der Senat nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Tschentscher betonte, dass der Senat sich weiter an den höheren Hamburger Berechnungen des Inzidenzwertes orientieren werde, nicht an den niedrigeren des RKI. „Wir sind früher und vorsichtiger“, so Tschentscher. Erst wenn man gemäß Hamburger Berechnung „stabil“ unter einer Inzidenz von 100 liege, könne man Regelungen lockern.

Am Freitag sank die Inzidenz in Hamburg erneut, auf jetzt 124,9. Die Sozialbehörde meldete 361 Neuinfektionen. 298 Menschen mussten in Hamburger Kliniken behandelt werden, 120 von ihnen auf Intensivstationen. Am Freitagmorgen gab es in Hamburg laut Divi-Register nur 8,6 Prozent freie Intensivbetten, das war kurzfristig der bundesweit schlechteste Wert – der sich aber im Tagesverlauf wieder leicht verbesserte.

Tschentscher sprach sich gegen eine sofortige Freigabe des Impfstoffs von Astrazeneca für alle aus. Dafür gebe es nicht genug davon, sagte er. Was man habe, brauche man für die Älteren.