Hamburg. Bis 2033 sollen alle alten Dokumente aus dem Verkehr gezogen sein. Die erste Frist endet bald. Für Betroffene gibt es eine gute Nachricht.

„Derzeit sind keine freien Termine buchbar!“ – diese Information erscheint auf der Internetseite des Landesbetriebs Verkehr, wenn man derzeit versucht, über das digitale Buchungssystem einen kurzfristigen Termin zu ergattern. Erst für Mitte März zeigt der Kalender wieder freie Termine an.

Für Hamburgerinnen und Hamburger, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch ihren alten Führerschein in Papierform besitzen, ein Problem: Laut der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen nämlich bis zum 19. Januar alle Angehörigen dieser Geburtsjahrgänge ihren alten Führerschein in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen.

Erste Führerscheine müssen bis 19. Januar getauscht sein

Bis 2033 sollen auf diese Weise alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, erneuert werden. Damit will die Europäische Union Einheitlichkeit und Fälschungssicherheit schaffen. Doch was erwartet nun Betroffene, die keinen Termin mehr vor dem 19. Januar beim Landesbetrieb Verkehr erhalten und deshalb die Frist versäumen?

Da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, könne diese „mit zehn Euro geahndet werden“, erklärt Dennis Heinert, Sprecher der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Doch die Behörde gibt Entwarnung: „Da es sich (…) um eine bundesweite Herausforderung handelt, wird von einer Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit für mindestens sechs Monate abgesehen werden.“ Betroffene haben demnach also noch ausreichend Zeit, ihren Führerschein umzutauschen, sollten sich dennoch früh genug um einen Termin kümmern.

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Wichtig sei aber anzumerken, dass „die Fahrerlaubnis weiterhin gültig ist und lediglich der Führerschein seine Gültigkeit verliert“, so Heinert. Ein Termin für den Umtausch kann über die Online-Terminvergabe unter www.lbv-termine.de gebucht werden.