Hamburg/Kiel. Maskenpflicht im Auto, Alkoholverbot gelockert, Kontaktbeschränkungen: ein Überblick über die derzeitigen Corona-Regeln.
Die Corona-Regeln ändern sich regelmäßig, und sie sind in Hamburg teilweise anders als in den Nachbar-Bundesländern. Generell gilt: Draußen ist vieles möglich, und in Schleswig-Holstein mehr erlaubt als in der Hansestadt. Das Abendblatt gibt einen Überblick über die aktuellen Corona-Regeln.
Die neuen Corona-Regeln in Hamburg
Die strenge Kontaktbeschränkung, wonach die Angehörigen eines Haushalts nur eine weitere Person treffen dürfen, bleibt in Hamburg in Kraft. Im Auto müssen von heute an auch Masken getragen werden, wenn die Insassen nicht zum selben Haushalt gehören. Nur der Fahrer ist davon ausgenommen.
In Schleswig-Holstein dürfen sich im öffentlichen und im privaten Raum nur Personen aus höchstens zwei Haushalten mit insgesamt bis zu fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Diese Regel gilt allerdings nur für Kreise mit einer Inzidenz unter 100. Das waren im Hamburger Umland zuletzt Stormarn (89,3) und das Herzogtum Lauenburg (82,8). In Lübeck liegt die Inzidenz bei 61,9, in Ostholstein bei 38,9 und in Nordfriesland nur bei 18,7.
Die Kieler Landesregierung hat eine neue Regelung für Kreise und kreisfreie Städte beschlossen, deren Inzidenz an drei hintereinander folgenden Tagen über 100 liegt (wie in Pinneberg und Segeberg). Dort gilt wie in Hamburg: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen – sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
Corona-Regeln: Das gilt bei Freizeit-Aktivitäten und im Tourismus
Freizeiteinrichtungen, Museen, Tierparks und Fitnessstudios sind in Hamburg geschlossen. In Schleswig-Holstein dürfen Strandkorbvermietungen ihren Betrieb aufnehmen. Tagesausflüge an Nord- und Ostsee sind möglich. Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, botanische Gärten, Tierparks, Aquarien und Angelteiche dürfen bei einer Inzidenz von unter 100 öffnen. Zudem können die Gesundheitsämter je nach Inzidenz die Öffnung von Bädern für Gruppenschwimmkurse für Kinder bis 14 Jahre erlauben.
Touristen können für einen Tagesausflug auch an die niedersächsische Nordseeküste fahren. Ziele wie die Seehundaufzuchtstation in Norddeich sind allerdings geschlossen. Die Kunsthalle Emden hat nach Voranmeldung am Wochenende geöffnet. Auf den Ostfriesischen Inseln ist Tagestourismus möglich, Ausflüge in die Lüneburger Heide ebenfalls. Der Serengeti-Park ist offen, genau wie der Vogelpark Walsrode (mit Online-Buchung).
Ob das Freilichtmuseum am Kiekeberg in Rosengarten, der Wildpark Lüneburger Heide und der Wildpark Schwarze Berge weiterhin mit Online-Terminbuchung geöffnet bleiben, müssen die nächsten Tage zeigen. Tagesausflüge in den Harz sind erlaubt.
Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick
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Diese Regeln gelten in Hamburgs Schulen
An Hamburgs Grundschulen und den Abschlussklassen weiterführender Schulen gibt es Wechselunterricht. Künftig sollen alle Schulbeschäftigten in der Hansestadt dreimal in der Woche einen Schnelltest absolvieren und Schüler im Präsenzunterricht zweimal pro Woche.
In der vergangenen Woche absolvierten die Lehrer rund 30.000 Tests, von denen 18 ein positives Ergebnis zeigten. In Schleswig-Holstein wird an den Schulen einmal die Woche getestet.
Hamburg: Die aktuellen Regeln im Einzelhandel
In Hamburg bleiben die Geschäfte dicht, sofern sie nicht Güter des täglichen Bedarfs, Bücher oder Blumen verkaufen. Ansonsten gilt das Prinzip „click and collect“. In Schleswig-Holstein sind die Geschäfte in Regionen mit einer Inzidenz von unter 100 geöffnet, die Kundenanzahl ist begrenzt.
Dies wird über die Anzahl der Kunden pro Quadratmeter Verkaufsfläche gesteuert. In Regionen mit einer Inzidenz über 100 dürfen nur Läden für den täglichen Bedarf wie Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Wochenmärkte oder Baumärkte öffnen. Es darf nur eine Person pro Haushalt einkaufen. Im übrigen Einzelhandel gilt „click and collect“.
Die aktuellen Corona-Fallzahlen aus ganz Norddeutschland:
- Hamburg: 2311 neue Corona-Fälle (gesamt seit Pandemie-Beginn: 430.228), 465 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (davon auf Intensivstationen: 44), 2373 Todesfälle (+2). Sieben-Tage-Wert: 1435,3 (Stand: Sonntag).
- Schleswig-Holstein: 1362 Corona-Fälle (477.682), 623 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 39). 2263 Todesfälle (+5). Sieben-Tage-Wert: 1453,0; Hospitalisierungsinzidenz: 7,32 (Stand: Sonntag).
- Niedersachsen: 12.208 neue Corona-Fälle (1.594.135), 168 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen, 7952 Todesfälle (+2). Sieben-Tage-Wert: 1977,6; Hospitalisierungsinzidenz: 16,3 (Stand: Sonntag).
- Mecklenburg-Vorpommern: 700 neue Corona-Fälle (381.843), 768 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 76), 1957 Todesfälle (+2), Sieben-Tage-Wert: 2366,5; Hospitalisierungsinzidenz: 11,9 (Stand: Sonntag).
- Bremen: 1107 neue Corona-Fälle (145.481), 172 Covid-19-Patienten in Krankenhäusern (Intensiv: 14), 704 Todesfälle (+0). Sieben-Tage-Wert Stadt Bremen: 1422,6; Bremerhaven: 2146,1; Hospitalisierungsinzidenz (wegen Corona) Bremen: 3,88; Bremerhaven: 7,04 (Stand: Sonntag; Bremen gibt die Inzidenzen getrennt nach beiden Städten an).
Regeln für körpernahe Dienstleistungen bedeuten
Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt müssen Kunden in Gebieten Schleswig-Holsteins mit einer Inzidenz von über 100 künftig negative Tests vorlegen. Dies gilt nicht für medizinisch und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie Besuche von Friseuren oder Nagelstudios.
Liegt die Inzidenz unter 100, ist solch ein Test nicht notwendig. In Hamburg ist ein negativer Test für Rasuren und für Kosmetikbehandlungen im Gesicht schon länger Pflicht.
Ausgangssperre in Hamburg und dem Norden?
Nächtliche Ausgangssperren werden in Hamburg derzeit diskutiert. In Schleswig-Holstein hat es bislang einmal eine solche Ausgangssperre in Flensburg gegeben. Grund war die Ausbreitung der britischen Mutante.
Neues Alkoholverbot für Hamburg
Das Alkoholverbot im Freien, das Mitte Dezember in Hamburg verfügt wurde, gilt nicht mehr stadtweit, sondern nur noch an bestimmten Plätzen und zu festgelegten Zeiten.
Beispiele: Sternschanze, Jenischpark, Hans-Albers-Platz und der Ballindamm an der Binnenalster. Im öffentlichen Raum ist es in Schleswig-Holstein verboten, Alkohol auszuschenken oder zu trinken.