Hamburg. Hamburger Pädagoge einer Grundschule hortete Tausende Kinderpornos auf seinem privaten Rechner. Nur durch einen Zufall flog er auf.
Die Polizei ermittelt gegen einen Hamburger Lehrer wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Der Pädagoge, der Grundschulkinder unterrichtet, soll bereits seit Jahren solche Bilder und Filme gehortet haben. Der Fall flog auf, als ein IT-Spezialist einen Computer des Mannes reparieren sollte. Der Pädagoge ist Mitarbeiter einer Schule in Jenfeld. Rund 250 Kinder werden dort unterrichtet. Seit 13 Jahren ist es eine reine Grundschule. „Beliebt“ sei der Lehrer gewesen, heißt es aus dem Umfeld der Schule.
Grundschullehrer gab Computer an IT-Spezialisten
Vermutlich wegen eines technischen Problems hatte der Mann seinen privaten Computer an eine Kollegin gegeben. Die wiederum reichte das Gerät weiter an einen Bekannten, der IT-Spezialist ist. Er sollte offenbar wichtige Daten von der Festplatte retten. Der Fachmann stieß bei seiner Arbeit auf zahlreiche Dateien kinderpornografischen Inhaltes.
Dabei geht es laut Ermittlern nicht nur um einige wenige Bilder oder Filme. Mehrere Terabyte soll die Datenmenge groß sein, bei der es sich um Kinderpornografie handeln dürfte, die Darstellungen sexueller Handlungen mit unter 14 Jahre alten Jungen oder Mädchen zeigt. Die Polizei wurde informiert.
Kinderpornografie: Polizei Hamburg durchsucht Wohnung des Lehrers
Ermittler stellten den Rechner sicher. Kurz darauf wurde die Wohnung des Lehrers in einem Mehrfamilienhaus durchsucht. Auch dort wurde laut Polizei belastendes Material gefunden. Um die 150 Datenträger, auf denen sich Kinderpornografie befinden soll, wurden sichergestellt. Der Mann selbst sei dort angetroffen worden – und kooperativ gewesen, heißt es.
Seit vielen Jahren habe er sich das Material beschafft. Es dürften Zehntausende Fotos und viele Stunden Filmmaterial sein, die so zusammenkamen. Jetzt ermittelt die Fachdienststelle für Sexualdelikte gegen den Mann. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird sein, woher der Mann die riesigen Mengen Film- und Fotomaterial bekam und ob er selbst Kinderpornografie weitergegeben hat. „Das ist durchaus üblich“, sagt ein Beamter. „Die Szene ist vernetzt und es gibt im abgeschotteten Bereich im Internet Tauschzirkel.“
Bislang werden solche Taten mindestens mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Allerdings soll das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie deutlich verschärft und als Verbrechen mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden.
Kinderpornografie: Welche Strafe dem Grundschullehrer droht
Für den Lehrer dürfte das Verfahren auch so erhebliche Konsequenzen haben. Beamte verlieren bereits ab einer Verurteilung zu einem Jahr Haft, auch auf Bewährung, ihren Beamtenstatus. „Damit sind auch sämtliche Pensionsansprüche verfallen“, sagt ein Experte. „Die Betroffenen fallen, wenn sie nicht einen anderen Beruf ausüben können, in der Regel ins bodenlose und müssen Hartz-IV beantragen.“
Bei Lehrern greift das Gesetz noch härter durch. So wurden bereits 2019 zwei Berliner Lehrer aus dem Beamtenverhältnis entfernt, die zu eher kleineren Geldstrafen von 4000 und 4500 Euro verurteilt worden waren. Sie hatten auf Wiedereinstellung geklagt und wollten weiter als Lehrer tätig sein. Das Land Berlin ging durch alle Instanzen und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig recht.
Der private Besitz von Kinderpornografie, so urteilten die Richter, sei mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar. In dem Fall hatten die beiden Lehrer nur einen Bruchteil des kinderpornografischen Materials besessen, das jetzt von der Polizei bei dem Hamburger Pädagogen gefunden wurde. Auch einem Kampfsportlehrer, der wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie in Mainz zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, untersagte die dortige Gewerbeaufsicht, weiter als Trainer für Kinder und Jugendliche tätig zu sein. Ein Gericht bestätigte das Verbot.
Wie reagiert die Hamburger Schulbehörde?
Der Hamburger Lehrer meldete sich nach der Durchsuchung krank, so hieß es aus dem Umfeld der Schule. Wie die Schulbehörde mit dem Fall umgeht und welche Konsequenzen, beispielsweise eine Suspendierung, gezogen wurden, blieb zunächst unbekannt. Auf eine am Dienstag gestellte Anfrage des Abendblattes reagierte die Behörde zunächst nicht.