Hamburg. In vier Schritten will der rot-grüne Senat die Einschränkungen aufheben. Alle Schüler sollen Wechselunterricht erhalten.
Angesichts des Erfolgs der Ausgangsbeschränkungen stellt der Senat erhebliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Aussicht: Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin unter der magischen Marke von 100, wird von Mittwoch, 12. Mai, an nicht nur die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben werden.
Nach dem Ende der Maiferien am 17. Mai sollen alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen wieder im Wechselunterricht in die Schule kommen können – also ausdrücklich auch die Klassenstufen, die seit Mitte Dezember 2020 vom Präsenzunterricht ausgeschlossen waren.
Hamburger können bald auf Lockerungen hoffen
„Wir haben die dritte Welle gebrochen“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bei der Vorstellung der Pläne am Freitagnachmittag. „Wir werden jetzt nicht alle Maßnahmen gleichzeitig aufheben, sondern schrittweise vorangehen, weil wir einen Jo-Jo-Effekt vermeiden wollen“, sagte Tschentscher, der sich bei den Hamburgerinnen und Hamburgern für deren diszipliniertes Verhalten bedankte.
„Die Lage hat sich deutlich stabilisiert. Wir gehen einen vorsichtigen und behutsamen Öffnungspfad. Uns ist wichtig, dass alle Schritte nachvollziehbar und transparent sind“, sagte die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne). „Unsere Botschaft war immer: Kinder und Jugendliche sind zuerst dran, wenn Lockerungen möglich sind. Daran haben wir uns gehalten.“
Wechselunterricht an Hamburgs Schulen
Schulsenator Ties Rabe (SPD) sprach in diesem Zusammenhang von einer guten Nachricht, „die große Erleichterung in vielen Familien auslösen wird“. Der Wechselunterricht werde weiterhin so organisiert, dass die Hälfte der Unterrichtsstunden in der Schule erteilt wird. An Tagen ohne Präsenzunterricht können Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht lernen können, weiterhin im Ausnahmefall die schulische Betreuung in Anspruch nehmen. Rabe stellte klar: Kinder und Eltern können das neue Angebot wahrnehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben.
Außerschulische Musik- und Bildungsangebote sollen für Kinder und Jugendliche einzeln oder in Gruppen wieder zulässig sein, Kitas ebenfalls vom 17. Mai an wieder zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren und Sport im Freien wieder mit bis zu zehn Kindern möglich sein. Erwachsene müssen auf Spielplätzen keine Gesichtsmasken mehr tragen. Und: Geimpfte und von einer Corona-Infektion Genesene werden negativ getesteten Menschen gleich- gestellt. Das heißt: Sie dürfen beispielsweise ohne Test zum Friseur gehen.
Lockerung auch in der Kultur in Aussicht
Auch der Fahrplan für weitere Lockerungen steht: Vom 17. Mai an können Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäuser wieder öffnen – mit Testpflicht, einer Begrenzung der Besucherzahl, Hygieneregeln und digitaler Kontaktnachverfolgung. In einem zweiten Schritt, frühestens zehn bis 14 Tage nach dem ersten Mitte kommender Woche, soll der Einzelhandel wieder öffnen dürfen.
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Die Zahl der Kunden wird abhängig von der Fläche der Läden beschränkt. Wer die Geschäfte betreten will, muss einen negativen Test vorweisen und seine Kontaktdaten hinterlassen. Dann wird auch die Kontaktbeschränkung gelockert: Treffen dürfen sich demnach fünf Personen aus zwei Haushalten (bisher: ein Haushalt plus eine Person). In den Parks und Grünanlagen gilt keine Maskenpflicht mehr.
Hamburg erlaubt kontaktlosen Sport im Freien
Maximal zehn Erwachsene dürfen dann auch – sofern sie ein negatives Testergebnis vorlegen – kontaktlosen Sport im Freien machen; Kindersport ist mit bis zu 20 Mädchen und Jungen möglich. Und nicht zu vergessen: Auch Kindergeburtstage dürfen wieder mit höchstens zehn Kindern im Alter bis 12 Jahre in privaten Wohnungen gefeiert werden.
Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Kosmetikbehandlungen können mit tagesaktuell negativem Testergebnis wieder in Anspruch genommen, Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und soziale Angebote wieder wahrgenommen werden.
Veranstaltung unter freiem Himmel wieder erlaubt
Kulturelle, sportliche und vergleichbare Veranstaltungen dürfen mit begrenzter Personenzahl unter freiem Himmel stattfinden – verbunden mit Hygienevorgaben, Terminbuchung, Testpflicht, Kontaktnachverfolgung und festen Sitz- oder Stehplätzen. Darüber hinaus können ausgewählte Modellprojekte zur Erprobung von Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen ermöglicht werden. Private Feiern bleiben verboten.
Zwei Branchen bleiben bei den Lockerungen vorerst außen vor: Erst zehn bis 14 Tage nach Schritt zwei – frühestens Anfang Juni – soll es „weitere Öffnungen“ im Bereich der Außengastronomie geben. In einem zeitlich nicht näher fixierten vierten Schritt hält der Senat „weitere Öffnungen im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Beherbergungswesen und touristische Angebote“ für möglich.
Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg unter 100
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist indes am Freitag mit 292 Neuinfektionen leicht von 89,5 auf 92,3 gestiegen, blieb aber den dritten Tag in Folge unter der wichtigen Marke von 100. In den Krankenhäusern deutet sich eine Entspannung an: Mit Stand vom Donnerstag wurden 228 Covid-19-Patienten stationär behandelt. Die Zahl der Patienten auf Intensivstationen sank um sieben auf 88.
Wer jetzt in Hamburg beim Impfen dran ist
Seit Freitag können Beschäftigte, die für öffentliche Verkehrsmittel oder in Apotheken tätig sind, sowie Taxi- und Moia-Fahrer einen Termin für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren. Berechtigt sind zudem auch „in besonders relevanter Position Beschäftigte“ von medizinischen Laboren sowie Jugendgruppenleiter und Ehrenamtliche, die an Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche mitwirken, teilte die Gesundheitsbehörde mit.
Hamburg enthielt sich bei Abstimmung im Bundesrat
Hamburg hatte sich am Freitagvormittag im Bundesrat bei der Abstimmung über die Bundesverordnung zu Lockerungen für Geimpfte und Genesene enthalten. Damit hatte Tschentscher für Überraschung beim Koalitionspartner von den Grünen gesorgt, die die Maßnahmen unterstützen.
Tschentscher kritisiert, dass die Verordnung in Kraft tritt, bevor allen Bürgern ein Impftermin angeboten werden kann. Zudem sei der Nachweis über den Status als Genesener noch nicht klar geregelt, was die Kontrolle der Einhaltung der Corona-Verordnungen erschwere und zu Unsicherheiten und Verwirrung führen könne.