Hamburg. Bürgerschaft will morgen Verlängerung von Maskenpflicht und 2G plus in Discos beschließen. FDP kündigt Klage an. Die Hintergründe.

Wie können angesichts der steigenden Infektionszahlen die Corona-Schutzmaßnahmen aufrechterhalten oder neue beschlossen werden? Während es darüber am Montag zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen einigen vor allem CDU-regierten Ländern und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kam, hält Hamburg an seinem Plan fest, die Stadt am Mittwoch zum Corona-Hotspot zu erklären.

Die Hansestadt ist das zweite Land nach Mecklenburg-Vorpommern, das nach dem Auslaufen aller bundesweit geltenden Maßnahmen von der Hotspot-Möglichkeit Gebrauch machen will. Lauterbach begrüßte das und rief am Montag weitere Bundesländer ausdrücklich auf, diesem Beispiel zu folgen.

Corona: Maskenpflicht in Innenräumen soll bleiben

In der Hansestadt drohe „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“, heißt es in dem Antrag von SPD und Grünen, der morgen beschlossen werden soll. Begründet wird das weniger mit der Inzidenz (sie stieg gestern auf 1443,9) als mit der erheblichen Zunahme an Covid-19-Patienten auf den Normalstationen: Deren Zahl sei seit Anfang März um 76 Prozent auf 431 Personen gestiegen.

 Zudem seien die Versorgungskapazitäten der Kliniken durch Infektionsfälle beim medizinischen Personal „erheblich beeinträchtigt“. Daher will der rot-grüne Senat vom 3. April an für vier Wochen zumindest an der Maskenpflicht in Innenräumen und der 2G-plus-Regel für Clubs und Diskotheken festhalten.

Corona: FDP will gegen Hotspot-Regelung klagen

Das solle für die ganze Stadt gelten, bekräftigte ein Sprecher von Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD). Es sei nun einmal Realität, dass die Menschen ständig über Bezirksgrenzen hinweg mobil seien.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Der FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse kündigte an, gegen den Hotspot-Beschluss klagen zu wollen. Seine Partei hatte auf Bundesebene durchgesetzt, dass alle bundesweiten Maßnahmen zum 2. April auslaufen. Eine erneute Verlängerung lehnte Lauterbach ab.