Hamburg. Der volltätowierte Rocker soll zum Umfeld der Hell's Angels gehören – und zusammen mit Kumpanen zwei Männer verprügelt haben.

Er galt lange als „beinharter Rocker“. Und es hieß, er gehöre zum Umfeld der in Hamburg verbotenen Hells Angels. Sein Spitzname soll „Dirty White Boy“ sein, also „schmutziger weißer Mann“. Ein Statement, das sich einprägt. Außerdem hat sich Tim B. diese drei Worte ins Gesicht tätowieren lassen. Wer genau hinsieht, entdeckt sie im Gewirr weiterer Tattoos, mit denen der 33-Jährige insbesondere die rechte Seite seines Kopfes geschmückt hat. Nur einige wenige Buchstaben sind durch eine Corona-Maske verdeckt.

Mund-Nasen-Bedeckung oder nicht: Dieses Gesicht vergisst man wohl so schnell nicht. Und so hat ein Zeuge im Prozess vor dem Amtsgericht, wo sich Tim B. wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss, keine Mühe, den Angeklagten als jenen Mann zu erkennen, der ihn verletzt habe. „Der Herr hier“, sagt der 25-Jährige über Tim B., sei jener Mann, der ihm am 7. Oktober 2018 eine Faust ins Gesicht drosch. Der Schlag muss heftig gewesen sein. Das Opfer erzählt, es sei erst im Krankenhaus wieder zu sich gekommen. Sechs Monate lang habe er nach seiner Verletzung seinem Job in der Security-Branche nicht nachgehen können. Erst dann konnte er wieder zur Arbeit.

Rocker Hamburg: "Dirty White Boy" soll zwei Männer niedergeschlagen haben

Tim B. wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in der Nacht des 7. Oktober 2018 gleich zwei Menschen auf dem Kiez erheblich misshandelt zu haben. Dabei sollen weitere Männer, die ebenfalls dem Rockermillieu zuzuordnen seien, an der Körperverletzung beteiligt gewesen sein. Zunächst habe Tim B. dem Geschädigten H. mit der Faust in die linke Gesichtshälfte geschlagen, heißt es in der Anklage. Dann hätten drei seiner Begleiter ebenfalls auf H. eingeschlagen, während die übrigen sechs Personen aus der Gruppe das Geschehen abschirmten.

Auch interessant

Nach dem Übergriff gegen H. soll der Angeklagte mit drei weiteren Personen mehrfach wuchtig gegen den Kopf eines weiteren Opfers geschlagen haben. Beide Geschädigte erlitten jeweils eine Gesichtsfraktur im Bereich des Auges, H. darüber hinaus einen Nasenbeinbruch und eine Gehirnerschütterung. Der zweite Mann trug zudem eine Jochbein- sowie eine Mittelgesichtsfraktur davon.

Verteidigung versucht, das Verfahren gegen den Rocker einstellen zu lassen

Zu den Vorwürfen äußert sich der Angeklagte nicht. Seine Verteidigung beantragt, das Verfahren im Hinblick auf ein Urteil einzustellen, mit dem gegen Tim B. wegen Drogenhandels eine Haftstrafe von fünf Jahren verhängt wurde. Doch da macht die Staatsanwaltschaft nicht mit.

Bei der Schwere der Verletzungen, die die Opfer davongetragen haben, sei eine Einstellung nicht zu vertreten. Unabhängig von dem jetzigen Verfahren wird der 33-Jährige seine mittlerweile rechtskräftige fünfjährige Gefängnisstrafe im Sommer antreten müssen. Der Prozess wird fortgesetzt.