Hamburg. Der “Wiener Peter“ war 1990 wegen mehrerer Morde zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Anfang April war er verhaftet worden.
Ein wegen Auftragsmorden verurteilter ehemaliger Hamburger Rotlich-Pate, der Anfang April in Deutschland festgenommen worden war, darf nach Österreich ausreisen. Das bestätigte die Hamburger Staatsanwaltschaft dem „Spiegel“, wie das Magazin am Sonnabend berichtete. Der 71-Jährige war am Flughafen in Frankfurt am Main festgesetzt worden, als er sich auf der Durchreise aus der Dominikanischen Republik nach Wien befand.
Laut Staatsanwaltschaft wird von einer weiteren Vollstreckung der im Jahr 1989 gegen Peter N. ergangenen lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen, wie der „Spiegel“ weiter berichtete. Es seien verschiedene Gründe dafür ausschlaggebend gewesen, dass dem gebürtigen Österreicher die Ausreise gestattet wurde.
Hamburger Kiez-Größe: „Wiener Peter“ wegen Mordes verurteilt
So habe der Verurteilte sich bereits in der Vergangenheit lange in Haft befunden und die Zeitspanne zwischen seiner Auslieferung und seiner Wiedereinreise sei groß gewesen. Zudem habe N. nicht beabsichtigt, dauerhaft in Deutschland zu bleiben.
Der besser unter seinem Szenenamen „Wiener Peter“ bekannte Mann war 1989 wegen schweren Raubes, gemeinschaftlich begangenen Mordes sowie Anstiftung und Beihilfe zum Mord verurteilt worden. Nach mehreren Jahren Haft wurde N. im Jahr 2000 nach Österreich ausgewiesen. Eine der Bedingungen war, dass er nicht wieder nach Deutschland zurückkehrt. Dem hatte er sich mit seinem Zwischenstopp Anfang April in Frankfurt am Main widersetzt.
Kiez-Größe N. gehörte zur „Chikago-Bande“
N. gehörte zur „Chikago-Bande“ um den Anfang Dezember letzten Jahres als Rentner an der Ostsee verstorbenen Ringo Klemm. Die „Chicago-Bande“ war neben der "GMBH“ und der „Nutella“ -Bande eine der großen Gruppierungen damals auf dem Kiez. Die „Chicago-Bande“ war wegen der Mordaufträge aus ihren Reihen besonders berüchtigt. Beauftragt wurde Kiez-Killer Werner „Mucki“ Pinzner, der nach seiner Festnahme bei einer Vernehmung am 29. Juli 1986 mit einer von seiner Anwältin eingeschmuggelten Waffe zunächst Staatsanwalt Wolfgang Bistry, dann seine Frau Jutta, die sich vor ihm hinkniete und sich in den Mund schießen ließ, und schließlich sich selbst tötete.
Der „Wiener Peter“ saß zu dem Zeitpunkt bereits in Haft. Er war am selben Tag wie der Kiez-Killer Pinzner festgenommen worden – in der Wohnung einer Freundin am Nobistor. Der „Wiener Peter“ hatte nach seiner Festnahme ganz nach den „Gesetzen“ des Rotlichtmilieus eisern geschwiegen.