Hamburg. Verbot aufgehoben: Wer den Anschluss im Corona-Lockdown verloren hat, kann nun freiwillig das Schuljahr wiederholen.

Der Hamburger Schulsenator Ties Rabe (SPD) will Schülerinnen und Schülern der Hansestadt angesichts des fortgesetzten Distanzunterrichts die freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe erleichtern. Seine Behörde hebt deshalb in diesem Schuljahr das so genannte „Verbot des Sitzenbleibens“ auf.

„Nach den langen Schulschließungen wird es nicht immer gelingen, dass Schülerinnen und Schüler wieder Anschluss an ihre Lerngruppe finden“, sagte Rabe am Mittwoch. „Die Rückstände können so groß sein, dass die Klassenwiederholung bessere Möglichkeiten bietet, um Lernrückstände aufzuholen und die Leistungen dauerhaft zu verbessern. Daher sollen freiwillige Klassenwiederholungen im kommenden Schuljahr großzügig zugelassen werden, wenn sie pädagogisch sinnvoll und erforderlich sind.“

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Bisher war die Wiederholung einer Jahrgangsstufe nur im Ausnahmefall dann möglich, wenn ein Kind wegen einer besonderen, schwerwiegenden Belastung – beispielsweise der Scheidung der Eltern oder einer monatelangen Krankheit – nicht lernen konnte. In diesem Schuljahr entfällt diese Voraussetzung: Aufgrund der langen Schulschließungen wird grundsätzlich bei jedem Schüler unterstellt, dass sie im letzten Schuljahr eine besondere Belastung hatten. Deshalb dürfen in diesem Jahr die Schulen am Ende des Schuljahrs im Dialog mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern eine Klassenwiederholung ermöglichen.

Kollegium in den jeweiligen Schulen entscheiden selbst

Darüber entscheiden die jeweiligen Schulen allein. Zu prüfen ist nur, ob durch eine Wiederholung eine Schülerin besser gefördert werden kann als in seiner bisherigen Klasse. Bei der Entscheidung sei zu berücksichtigen, ob der Förderbedarf des Schülers signifikant höher ist als der der anderen Schüler der Lerngruppe, ob sich der Abstand zur übrigen Lerngruppe zu vergrößern droht und  ob die Schule eine besondere Förderung in den jeweiligen Fächern anbietet. Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe in der gymnasialen Oberstufe wird nicht auf die Verweildauer angerechnet.

Die CDU begrüßte die Maßnahme, die sie selbst zuvor gefordert hatte. „Nun geht auch dem Schulsenator ein Licht auf“, sagte CDU-Bildungspolitikerin Birgit Stöver. Der Schulsenator habe viel zu lang die Lernrückstände negiert und die Tragweite dieser Rückstände nicht erkannt. Erst jetzt reichlich spät kommt sein Erkenntnisgewinn.“