Hamburg. Bereits vor zwei Jahren ist das neue Verkehrszeichen in die StVO eingeführt worden. Nun soll es auch in Hamburg kommen.
Bereits im April 2020 ist nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein grüner Pfeil speziell für Radfahrer als neues Verkehrszeichen eingeführt worden. Dieser erlaubt nach vorherigem Anhalten das Abbiegen auch an roten Ampeln, gilt aber nur für Radfahrer – anders als der bereits lange eingeführte allgemeine grüne Pfeil, der allen Verkehrsteilnehmern das Abbiegen erlaubt.
Auch nach zwei Jahren allerdings hat Hamburg noch keinen einzigen grünen Pfeil für Radfahrer in der Stadt installiert. Der Fahrradclub ADFC kritisiert das. „In Hamburg werden solche Neuerungen, die die Verkehrssicherheit und den Fahrkomfort für Radfahrende auf relativ unkomplizierte Weise erhöhen, leider nur sehr zaghaft bis gar nicht umgesetzt“, sagte ADFC-Sprecher Dirk Lau dem Abendblatt.
Verkehr Hamburg: Innenbehörde will Mobilitätswende fördern
„Auch in anderen straßenverkehrsrechtlichen Fragen (etwa Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen) geht die Stadt bzw. die Innenbehörde ihren eigenen, von der StVO abweichenden Weg. Diesen ,Hamburger Weg‘ verdanken wir einer Verkehrsdirektion und der ihr vorstehenden, von SPD-Senator Andy Grote geleiteten Innenbehörde, die viele gute Ideen, die die Mobilitätswende fördern könnten, mit teils vorgeschobenen Begründungen stoppt oder ausbremst.“
So zementierten die „Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) eine alte, autozentrierte Denkweise wie aus den 1950er-Jahren“, sagte Lau. „Wir fordern, dass die Innenbehörde ihre Blockadehaltung endlich aufgibt und auch den Grünpfeil für Radfahrende anwendet.“
Grüner Pfeil für Radfahrer wurde erfolgreich in Münster getestet
Dieser fördere den Radverkehr, da verkürzte oder vermiedene Wartezeiten das Radfahren attraktiver machten. „Außerdem kann der Grünpfeil da, wo die Erfüllung von Wartepflichten keinen Sicherheitsvorteil bringt, die Akzeptanz von Ampelsignalen dort erhöhen, wo sie notwendig sind“, so Lau. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) habe in einem Pilotversuch in Münster den grünen Pfeil für rechtsabbiegende Radfahrerinnen und Radfahrer untersucht. Das Ergebnis zeige: Der Grünpfeil fürs Fahrrad sei sicher, und andere Verkehrsteilnehmer würden in der Regel nicht behindert.
Die Innenbehörde dagegen betonte jetzt, sie stehe „der Einführung des grünen Pfeils für Radfahrer sehr aufgeschlossen gegenüber“, wie Sprecher Daniel Schaefer sagte. „Zum grünen Pfeil für Radfahrer hat der Bund die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung allerdings erst im November 2021 erlassen. Diese musste erst abgewartet werden.
Aus der Verwaltungsvorschrift ergeben sich zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Prüfung vor Anbringung eines Grünpfeils berücksichtigt werden müssen.“ Hamburg bringe nun „eine entsprechende eigene Vorschrift auf den Weg, die sich derzeit mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in Abstimmung befindet“, so Schaefer weiter. Einen genauen Zeitpunkt zur Einführung des grünen Pfeils für Radfahrer nannte die Behörde nicht.