Hamburg/Sylt. Nach dem rassistischen Gegröle in einer Sylter Bar drohen einer beteiligten Studentin Konsequenzen. Die HAW in Hamburg prüft den Fall.
Nach dem rassistischen Gegröle mehrerer Party-Gäste eines Lokals auf Sylt prüft die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) Konsequenzen für eine mutmaßlich beteiligte Studentin. „Auf Grundlage des Hamburgischen Hochschulgesetzes wird aktuell geprüft, ob ein Exmatrikulationsverfahren eingeleitet werden kann“, teilte die HAW auf Facebook mit. Mehrere Medien berichteten. Die Präsidentin der HAW habe zur weiteren Beratung und Begleitung den Exmatrikulationsausschuss einberufen. Die Studentin erhalte ein zweimonatiges Hausverbot, das sich auch auf die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erstrecke. Der Ausschuss werde am kommenden Montag erstmals tagen, teilte ein Sprecher der HAW am Dienstag mit.
In Paragraf 42 des Hamburgischen Hochschulgesetz ist geregelt, dass Studenten zu exmatrikulieren sind, wenn „sie der Hochschule durch schweres schuldhaftes Fehlverhalten erheblichen Schaden zugefügt haben“. Die Entscheidung werde von einem Ausschuss getroffen, den der Hochschulsenat einsetzt und dem zu gleichen Teilen Mitglieder des Hochschulsenats und des Präsidiums angehören. Näheres regeln die Hochschulen durch Satzung.
Auf einem wenige Sekunden langen Video, das zu Pfingsten entstanden sein soll, ist zu sehen und zu hören, wie junge Menschen zur Melodie des Party-Hits „L'amour toujours“ von Gigi D'Agostino rassistische Parolen grölen. Sie singen „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus!“. Ein Mann macht eine Geste, die an den Hitlergruß denken lässt. Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Der Vorfall löste bundesweit Empörung aus.