Kiel (dpa/lno). Schleswig-Holsteins Landesregierung setzt sich für eine Abschaffung des Sarg- und Urnenzwanges bei Beerdigungen ein. „Das Recht auf Selbstbestimmung ist auch über den Tod hinaus zu gewährleisten, soweit möglich“, sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU). Daher schlage die Landesregierung vor, dass die Asche einer verstorbenen Person zukünftig auch ohne Urne auf dem Friedhof vergraben und verstreut werden könne. Ebenso könnten auch sarglose Bestattungen ermöglicht werden.
Schleswig-Holsteins Landesregierung setzt sich für eine Abschaffung des Sarg- und Urnenzwanges bei Beerdigungen ein. „Das Recht auf Selbstbestimmung ist auch über den Tod hinaus zu gewährleisten, soweit möglich“, sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU). Daher schlage die Landesregierung vor, dass die Asche einer verstorbenen Person zukünftig auch ohne Urne auf dem Friedhof vergraben und verstreut werden könne. Ebenso könnten auch sarglose Bestattungen ermöglicht werden.
Bereits im Frühjahr hatte der schleswig-holsteinische Landtag mit einem Gesetzesentwurf festgelegt, dass zur Erprobung bisher gesetzlich nicht geregelter Bestattungsarten Ausnahmen möglich sind. Damit sollte vor allem für ein Pilotprojekt für die Bestattungsform „Reerdigung“ Rechtssicherheit gewährleistet werden.
Bei einer „Reerdigung“ werden Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet, heißt es vom Berliner Anbieter. Nach 40 Tagen sollen die Körper durch natürliche Mikroorganismen in Humus transformiert sein. Die Erde des Toten kann dann wie bei einer Erdbestattung auf dem Friedhof beigesetzt werden. Seit 2022 wurden auf diese Weise im Norden bereits zehn Menschen bestattet.
„Mit der erfolgten Öffnung für eine wissenschaftlich begleitete Erprobung alternativer Bestattungsarten und der Reform des Bestattungsgesetzes wollen wir zu einem zeitgemäßen Umgang mit Bestattungen und Trauer beitragen“, betonte Justizministerin von der Decken. Die Möglichkeiten sollten erweitert werden, aber die Würde der Menschen müsse immer im Mittelpunkt stehen. Über die Änderungen des Bestattungsrechtes soll laut Ministeriumssprecher auch in kommenden Landtagssitzungen beraten werden. Zuvor hatten die „Kieler Nachrichten“ berichtet.