Berlin. Nach einer von Islamisten organisierten Demonstration in Hamburg hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Konsequenzen nicht ausgeschlossen. „Es ist ganz klar: Gegen all das, was an islamistischen Aktivitäten stattfindet, muss mit den Möglichkeiten und den Handlungsoptionen unseres Rechtsstaates vorgegangen werden“, sagte er am Montag bei einer Pressekonferenz mit dem Ministerpräsidenten Montenegros, Milojko Spajic, im Kanzleramt. Man müsse sich genau anschauen, „was jetzt konkret aus den Dingen, die wir dort gesehen hatten, für Konsequenzen zu ziehen sind“.
Nach einer von Islamisten organisierten Demonstration in Hamburg hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Konsequenzen nicht ausgeschlossen. „Es ist ganz klar: Gegen all das, was an islamistischen Aktivitäten stattfindet, muss mit den Möglichkeiten und den Handlungsoptionen unseres Rechtsstaates vorgegangen werden“, sagte er am Montag bei einer Pressekonferenz mit dem Ministerpräsidenten Montenegros, Milojko Spajic, im Kanzleramt. Man müsse sich genau anschauen, „was jetzt konkret aus den Dingen, die wir dort gesehen hatten, für Konsequenzen zu ziehen sind“.
Bei der Demonstration am Samstag in Hamburg waren auf Plakaten Slogans wie „Deutschland = Wertediktatur“ oder „Kalifat ist die Lösung“ zu lesen. Der Anmelder der Kundgebung steht nach Informationen des Hamburger Verfassungsschutzes der Gruppierung Muslim Interaktiv nahe, die als gesichert extremistisch eingestuft ist.
Faeser hatte bereits am Sonntag ein hartes Einschreiten des Staates bei Straftaten auf solchen Veranstaltungen gefordert. Sie sagte dem „Tagesspiegel“ (Montag), die roten Linien, bei denen der weitreichende Schutz der Versammlungs- und Meinungsfreiheit ende, müssten klar sein. „Keine Terrorpropaganda für die Hamas, keine Hassparolen gegen Jüdinnen und Juden, keine Gewalt. Wenn es zu solchen Straftaten kommt, muss es ein sofortiges, hartes Einschreiten bei Demonstrationen geben.“
Scholz sagte, er stehe voll und ganz hinter den Aussagen Faesers. „Alle Straftaten, überall dort, wo gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen worden ist, müssen verfolgt werden.“