Schleswig/Reinbek (dpa/lno). Wenn die AfD öffentliche Räume nutzen möchte, sind manche Kommunen nicht einverstanden. Im Falle des Reinbeker Schlosses hat das Verwaltungsgericht entschieden. Erst mal aber nur im Eilverfahren.

Die Stadt Reinbek (Kreis Stormarn) darf der AfD den Zugang zum Schloss der Stadt nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig nicht verwehren. Die Stadt muss der AfD die Räumlichkeiten aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Vortragsveranstaltung überlassen, wie die 6. Kammer am Donnerstag beschloss.

Auch eine Klausel in der Nutzungssatzung der Stadt Reinbek ändere daran nichts. Nach der Klausel dürfe eine Veranstaltung unter anderem keine extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen Inhalte haben.

Eine Gemeinde, die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Partei habe, könne einer Partei die Nutzung ihrer Einrichtung aber nicht deswegen untersagen, urteilten die Richter. Es greife das Parteienprivileg des Grundgesetzes, nach dem über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei allein das Bundesverfassungsgericht entscheide. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfe eine Partei in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden und sich so darstellen, wie es ihrem Selbstverständnis entspreche.

Gegen den Beschluss (Az. 6 B 6/24) kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.