Hamburg (dpa/lno). Fast 100 Millionen Euro hat die Steuerfahndung im vergangenen Jahr allein in Hamburg gesichert. Hinzu kommen Geldstrafen und -auflagen sowie Geldbußen in Höhe von mehr als 3,5 Millionen Euro.

Hamburgs Steuerfahndung hat dem Fiskus im vergangenen Jahr fast 100 Millionen Euro Extra-Einnahmen eingebracht. Das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen habe das Geld durch gezielte Fahndungsprüfungen, Vermögensarreste und Versteigerungen für die Allgemeinheit gesichert, teilte die Finanzbehörde am Montag mit. Bei insgesamt 2812 Prüfungen seien dabei mehr als 98 Millionen Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt worden. Zudem seien im vergangenen Jahr 1425 Straf- und Bußgeldverfahren abgeschlossen worden. Dabei seien rechtskräftig Geldstrafen und -auflagen sowie Geldbußen in Höhe von mehr als 3,5 Millionen Euro verhängt worden.

Beim Vermögensarrest werden den Angaben zufolge schon im Rahmen der Durchsuchungen bekannte Vermögenswerte gesichert, um ein Verstecken oder Verschieben ins Ausland zu verhindern. Seit der Reform der Vermögensabschöpfung 2017 habe die Steuerfahndung mehr als 31 Millionen Euro vorläufig beschlagnahmt. Davon entfielen laut Finanzbehörde mehr als 1,6 Millionen Euro auf das vergangene Jahr. Neben Immobilien, Bankkonten und Bargeld seien auch hochwertige Uhren, Fahrzeuge und säckeweise Münzgeld gesichert worden. Von den Beschuldigten nicht ausgelöste Vermögensgegenstände teilweise im behördeneigenen Internet-Auktionshaus versteigert worden.

Um sogenannte kapitalmarktgetriebene Steuergestaltungsmodelle besser bekämpfen zu können, sei 2022 eine Koordinierungsstelle installiert worden, in der das Wissen gebündelt und für die Finanzämter aufbereitet werde. Zudem arbeite im Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen eine Ermittlungsgruppe mit der federführenden Staatsanwaltschaft Köln zusammen. „Die Hamburger Steuerverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, solchen professionellen Steuerräubern das Handwerk zu legen, die Tatbeute für die Allgemeinheit zu sichern oder zurückzuholen“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).

Dass das Finanzgericht Hamburg jüngst in einem bekannten Cum-Ex-Verfahren die Rechtsauffassung und die Bescheide der Hamburger Steuerverwaltung bestätigt habe, unterstreiche, dass der eingeschlagene Weg richtig sei. Die Hinweise aus dem Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum „Cum-Ex“-Skandal würden bereits untersucht, sagte Dressel. „Geprüft wird die Möglichkeit, finanzielle Mittel für die Beauftragung externer Expertinnen oder Experten mit der Prüfung bzw. Begutachtung einzelner Fragestellungen oder auch komplexer Sachverhalte bereitzustellen.“ Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz könne bei der Aufarbeitung von „Cum-Ex“-Fällen und künftiger Gestaltungsmodelle in der Steuerverwaltung helfen.