Hamburg. Die Nachzahlungen betragen manchmal Tausende Euro und lassen so manchen Mieter verzweifeln. Selbst die Wohnungswirtschaft meint inzwischen, bei der Fernwärme ist mehr Verbraucherschutz nötig.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) unterstützt Forderungen von Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) nach einem besseren Schutz der Verbraucher vor hohen Nachzahlungen bei der Fernwärme. Wer mit Fernwärme versorgt werde, könne nicht mal eben den Anbieter wechseln, erklärte Verbandsdirektor Andreas Breitner am Donnerstag. „Dieses „naturgegebene“ Ungleichgewicht zwischen Energieversorger und Nutzer ist offenbar für manches - oftmals kommunales - Versorgungsunternehmen eine große Verlockung, an der Preisschraube zu drehen.“ Deshalb unterstütze der VNW die Forderungen von Lemke. Der VNW vertritt 435 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften, die zusammen 686.000 Wohnungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern verwalten.

Lemke hatte angesichts hoher Nachzahlungen mehr Verbraucherschutz verlangt. „Wer teils Tausende Euro nachzahlen muss, ist schnell finanziell überfordert“, sagte sie dem „Tagesspiegel“ (Donnerstag). „Hinzu kommt, dass Mieterinnen und Mieter die Preise, die die Fernwärmeversorgungsunternehmen verlangen, oft gar nicht nachvollziehen können.“ Aus ihrer Sicht sind deshalb klare Regeln nötig, welche Kosten durch Preisänderungsklauseln weitergeben werden dürfen. Dann brauche es eine starke staatliche Missbrauchsaufsicht und eine Schlichtungsstelle, die Verbraucherbeschwerden annehme und Verbraucherrecht durchsetze. „Und drittens brauchen wir einen starken Schutz vor Wärmesperren, damit niemand im Winter die Heizung abgedreht bekommt“, forderte Lemke.

Breitner betonte: „Wir brauchen (...) eine unabhängige, bundesweit agierende Behörde, die laufend die Preise für Fernwärme beobachtet, kontrolliert und umgehend eingreift, wenn zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher Reibach gemacht wird.“ Denkbar sei, diese Aufgabe den Landeskartellbehörden zu übertragen.

Zudem müsse die Fernwärme einem Gemeinnützigkeitsgebot unterliegen. „Wie in Dänemark sollte hierzulande der Preis für Fernwärme nur den Betrag decken, der für die Herstellung und Verteilung benötigt wird“, sagte Breitner. Über den Erhalt des Eigenkapitals und die dazu erforderliche geringe Eigenkapitalverzinsung hinausgehende Gewinne müssten untersagt werden. Außerdem sollten Fernwärmeanbieter verpflichtet werden, alle Gewinne in die lokale Wärmeversorgung zu reinvestieren. „Eine Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben durch Überschüsse aus dem Fernwärmegeschäft muss gesetzlich ausgeschlossen werden“, forderte Breitner.