Hamburg (dpa/lno). Ein Betreuer an einer Hamburger Grundschule hat mehrfach an den Füßen eines Jungen geleckt - gegen eine Belohnung. Nun ist er wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden.
In einem Prozess um sexuellen Missbrauch eines Jungen ist ein früherer Betreuer an einer Hamburger Grundschule zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der 35-Jährige hatte in dem Verfahren am Landgericht Hamburg eingeräumt, in fünf Fällen an den Füßen des Kindes geleckt zu haben. Das Gericht habe zudem ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen, bezogen auf jeden pädagogisch-anleitenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte bis Mitte 2023 die Nachmittagsbetreuung einer Grundschule im Stadtteil Bramfeld geleitet. Bei Prozessauftakt hatte der Mann nach Angaben des Gerichtssprechers gestanden, dass er im Jahr 2021 den Viertklässler bei fünf Gelegenheiten innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten in ein inszeniertes Spiel verwickelt habe. An dessen Ende habe er die Füße des Jungen geleckt - gegen kleinere Belohnungen. Zu dem Zeitpunkt sei er mit dem Kind allein in einem Schulraum gewesen.
„Nach eigenen Angaben verspürte der Angeklagte in diesen Situationen keine sexuelle Erregung“, teilte der Sprecher weiter mit. Stattdessen habe der Betreuer sich vorgestellt, durch das Nacherleben der Situationen in seiner Fantasie sexuelle Erregung erfahren zu können. „Tatsächlich stellten sich jedoch beim Angeklagten zunehmend ein Störgefühl und ein schlechtes Gewissen wegen der Grenzüberschreitungen ein, sodass er das Spiel irgendwann nicht mehr wiederholte“, so der Sprecher. Im April 2023 hatte der Junge seinen Eltern beiläufig von den Situationen erzählt. So kamen die Ermittlungen ins Rollen.
Die Strafe entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte sich ohne genaue Bezifferung für eine niedrigere Strafe ausgesprochen. Die Kammer berücksichtigte laut Gerichtssprecher bei der Strafzumessung das umfassende Geständnis des Angeklagten. So habe er dem Jungen eine erneute Zeugenaussage erspart. Zudem habe sich der 35-Jährige aus eigenem Antrieb in eine Therapie begeben.