Hamburg. Zwei gestohlene Flaschen Orangensaft werden einem jungen Mann zum Verhängnis. Denn bei der Überprüfung seiner Daten watet eine Überraschung.

Da hätte sich ein 28-jähriger Mann wohl besser an der Kasse anstellen sollen: Am Freitagabend soll er gegen 21.50 Uhr aus einem Schnellrestaurant im Hamburger Hauptbahnhof zwei Flaschen Orangensaft gestohlen haben. Nur beobachteten ihn dabei die Mitarbeiter des Restaurants und riefen umgehend Beamte der Bundespolizei hinzu.

Diese nahmen daraufhin den Mann fest und überprüften auf der Wache die Personaldaten des Mannes. Dabei erlebten sie eine kleine Überraschung: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte bereits im Oktober einen Haftbefehl gegen den 28-Jährigen erlassen.

Hauptbahnhof Hamburg: Mann stiehlt Orangensaft – dann folgt die Überraschung

Der mutmaßliche Saftdieb soll dort eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro nicht bezahlt haben. Aber damit noch nicht genug, insgesamt hatte der Mann auch noch insgesamt fünf Fahndungsnotierungen in insgesamt drei verschiedenen Bundesländern gegen sich laufen.

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So warteten auch in Berlin, Bayern und Sachsen-Anhalt noch Strafen wegen Schwarzfahrens auf den 28-Jährigen. Nachdem ein Arzt nach einem positiven Alkoholtest bei dem Mann die Gewahrsamsfähigkeit festgestellt hatte, ging es für ihn deshalb direkt in eine Haftanstalt, wo er seine Strafe von 90 Tagen Gefängnis absitzen wird – wahrscheinlich ohne Orangensaft.