Kiel (dpa/lno). Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Freitag Rechtssicherheit für ein Pilotprojekt für eine neue Bestattungsform mit dem Namen „Reerdigung“ geschaffen. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen stimmen für die notwendige Änderung im Bestattungsrecht, teilte die CDU-Fraktion mit.
Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Freitag Rechtssicherheit für ein Pilotprojekt für eine neue Bestattungsform mit dem Namen „Reerdigung“ geschaffen. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen stimmen für die notwendige Änderung im Bestattungsrecht, teilte die CDU-Fraktion mit.
Bei einer „Reerdigung“ werden Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet, heißt es vom Berliner Anbieter. Nach 40 Tagen sollen die Körper durch natürliche Mikroorganismen in Humus transformiert sein. Die Erde des Toten kann dann wie bei einer Erdbestattung auf dem Friedhof beigesetzt werden. Seit 2022 wurden auf diese Weise im Norden bereits zehn Menschen bestattet.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das zuständige Ministerium zur Erprobung bisher gesetzlich nicht geregelter Bestattungsarten Ausnahmen zulassen kann. Bedingung dafür sei, dass die Beisetzung auf dem Friedhof erfolge. Ebenso muss dargelegt werden, wie die zu erprobende Bestattungsart ausgestaltet sein soll und dass eine ethische, umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Prüfung erfolgt ist.