Hamburg (dpa/lno). Wenn in Hamburg Menschen ohne Angehörige sterben und keiner die Kosten für die Bestattung übernimmt, werden die Toten „von Amts wegen“ beerdigt. Im vergangenen Jahr waren das fast 1500 Männer und Frauen, wie die Sozialbehörde der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg auf Anfrage sagte. In diesem Jahr wurden bereits jetzt fast 1500 dieser „ordnungsrechtlichen Bestattungen“ registriert, wie die Hamburger Friedhöfe ergänzten.
Wenn in Hamburg Menschen ohne Angehörige sterben und keiner die Kosten für die Bestattung übernimmt, werden die Toten „von Amts wegen“ beerdigt. Im vergangenen Jahr waren das fast 1500 Männer und Frauen, wie die Sozialbehörde der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg auf Anfrage sagte. In diesem Jahr wurden bereits jetzt fast 1500 dieser „ordnungsrechtlichen Bestattungen“ registriert, wie die Hamburger Friedhöfe ergänzten.
Vor mehr als 20 Jahren - als das kurze Ritual in der Hansestadt eingeführt wurde - lagen die Zahlen noch bei gut 400 Bestattungen von Amts wegen. Die zuletzt leicht gestiegenen Zahlen könnten der Sozialbehörde zufolge zum einen mit der etwas erhöhten Zahl an Todesfällen während der Corona-Pandemie und zum anderen mit dem demografischen Wandel zu tun haben.
In Deutschland müssen Tote bestattet werden. Wenn keine Angehörigen ermittelt werden können, übernimmt nach Angaben der Hamburger Friedhöfe die Stadt die Beisetzung. Reicht das Geld des Verstorbenen dafür nicht, übernimmt sie auch die Kosten in Höhe von durchschnittlich 2500 Euro. In der Regel werden die Toten eingeäschert und in der Urne bestattet. Muslime werden im Sargreihengrab beigesetzt.
Anonym bleibt dabei keiner - außer, die- oder derjenige wollte das ausdrücklich so. Im Gegenteil. Alle Namen werden in der Regel sowohl vor der Bestattung als auch am Totensonntag (26.11.) in der Hamburger Hauptkirche St. Petri feierlich verlesen. Sie stehen zudem an Tafeln rund um das wiesenartige Grabfeld.