Kiel (dpa/lno). Das Justizministerium hat sich für eine Fortsetzung des Pilotprojekts zur Bestattungsform „Reerdigung“ in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Über eine Fortsetzung solle aber im Landtag abgestimmt werden, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Das Projekt würde Ende des Jahres auslaufen.
Das Justizministerium hat sich für eine Fortsetzung des Pilotprojekts zur Bestattungsform „Reerdigung“ in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Über eine Fortsetzung solle aber im Landtag abgestimmt werden, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Das Projekt würde Ende des Jahres auslaufen.
Bisher vorliegende Ergebnisse sind nach Ministeriumsangaben überzeugend. Doch weitere Informationen seien nötig, um die neue Bestattungsart rechtlich dauerhaft zuzulassen. Auch die Universität Leipzig, die das Projekt wissenschaftlich begleitet, plane bereits eine Folgestudie.
Bei der „Reerdigung“ werden Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet, heißt es vom Berliner Anbieter. Nach 40 Tagen sollen die Körper durch natürliche Mikroorganismen in Humus transformiert sein. Die Erde des Toten kann dann wie bei einer Erdbestattung auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Dennoch ist die neuartige Bestattungsart auch umstritten: Für den langjährigen Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Klaus Püschel, sei es Fakt, „dass eine vollständige Auflösung eines Leichnams innerhalb der propagierten 40 Tage allein durch passives Zulassen von Fäulnisveränderungen nicht gelingen kann“, wie das Flensburger Tageblatt berichtete.