Kiel (dpa/lno). Schleswig-Holstein hat 1,4 Milliarden Euro an Corona-Überbrückungshilfen ausgezahlt. Hinzu kommen mehr als 440 Millionen Monatshilfen, wie eine Sprecherin der Investitionsbank Schleswig-Holstein der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Bislang seien 32 Prozent der Schlussabrechnungen für die Überbrückungs- und Monatshilfen eingegangen, zu erwarten seien 26.000. Auf dieser Basis ist den Angaben zufolge bei knapp einem Drittel von Rückforderungen auszugehen - die Größenordnung liegt in einer Spanne von voraussichtlich 2000 bis 7000 Euro.
Schleswig-Holstein hat 1,4 Milliarden Euro an Corona-Überbrückungshilfen ausgezahlt. Hinzu kommen mehr als 440 Millionen Monatshilfen, wie eine Sprecherin der Investitionsbank Schleswig-Holstein der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Bislang seien 32 Prozent der Schlussabrechnungen für die Überbrückungs- und Monatshilfen eingegangen, zu erwarten seien 26.000. Auf dieser Basis ist den Angaben zufolge bei knapp einem Drittel von Rückforderungen auszugehen - die Größenordnung liegt in einer Spanne von voraussichtlich 2000 bis 7000 Euro.
Nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums wurden deutschlandweit rund 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für Programme wie die November-, Dezember-, oder Neustarthilfe ausgezahlt.
Die Corona-Überbrückungshilfen wurden unbürokratisch an existenzbedrohte Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen ausgezahlt. Diese Auszahlung war aber an eine Schlussabrechnung gekoppelt - es wurden also der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten mit der Prognose abgeglichen. Zu Rückforderungen kann es zum Beispiel kommen, wenn der tatsächliche Umsatzrückgang geringer war als bei Antragstellung erwartet. Frist für die Schlussabrechnungen war der 31. Oktober. Unbürokratisch könne dies aber bis zum 31. Januar und auf Antrag auch bis spätestens 31. März verlängert werden, hieß es im Bundeswirtschaftsministerium.
Die Gründe für die Rückzahlungen sind unterschiedlich, wie die Sprecherin der Investitionsbank weiter mitteilte. Dazu gehören Anpassungen der Umsätze oder Fixkostenpositionen, die ursprünglich geschätzt waren oder eine fehlende Antragsberechtigung, beispielsweise wegen geringerer als der ursprünglich geschätzten Umsatzausfälle. Auch Doppelförderung, beispielsweise durch Neustarthilfe oder Soforthilfe und abweichende Angaben aus vorgelegten Nachweisen werden als Gründe für Rückzahlungen genannt.