Hamburg (dpa/lno). Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat der HHLA wegen mangelnder Transparenz eine Beanstandung ausgesprochen. Grund sei die grundsätzliche Weigerung des städtischen Hafenlogistikers, gegenüber den Hamburger Bürgern seine gesetzlichen Informationspflichten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz zu erfüllen, teilte der Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs am Dienstag mit.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat der HHLA wegen mangelnder Transparenz eine Beanstandung ausgesprochen. Grund sei die grundsätzliche Weigerung des städtischen Hafenlogistikers, gegenüber den Hamburger Bürgern seine gesetzlichen Informationspflichten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz zu erfüllen, teilte der Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs am Dienstag mit.

Hintergrund sei ein Auskunftsersuchen eines Bürgers gewesen, der den Geschäftsverteilungsplan und das Organigramm der HHLA angefragt hatte. Dies sei ihm mit dem Hinweis, dass die HHLA als Aktiengesellschaft rein privatwirtschaftlich handele und keine öffentlichen Aufgaben erfülle, verwehrt worden. „Damit verletzt die HHLA ihre gesetzliche Informationspflicht“, erklärte Fuchs.

Da die HHLA mit dem Betrieb des Container-Umschlags im Hamburger Hafen sehr wohl eine öffentliche Aufgabe erfülle und zum Zeitpunkt der Anfrage im April zu 70 Prozent der Stadt gehörte, sei sie der Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig. Lediglich Auskünfte zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen könnten verweigert werden.

Der Datenschutzbeauftragte forderte das Unternehmen auf, seine Informationspflicht grundsätzlich zu akzeptieren. Sollte die HHLA dem nicht nachkommen, stellte er eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Aussicht.

Anders als im Datenschutzrecht kann der Beauftragte den Angaben zufolge informationspflichtige Stellen in transparenzrechtlichen Fragen nicht direkt durch Anordnung zu gesetzeskonformem Verhalten zwingen.