Karlsruhe/Hamburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Mitangeklagten im Fall einer schweren Gewalttat in einer Hamburger Monteurswohnung aufgehoben (Az.: 5 StR 80/23). Das Landgericht Hamburg hatte ihn wegen unterlassener Hilfeleistung im August 2022 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war in Revision gegangen. Das Verfahren muss nun von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt werden, wie es in dem am Montag veröffentlichten Urteil des BGH vom 2. August heißt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Mitangeklagten im Fall einer schweren Gewalttat in einer Hamburger Monteurswohnung aufgehoben (Az.: 5 StR 80/23). Das Landgericht Hamburg hatte ihn wegen unterlassener Hilfeleistung im August 2022 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war in Revision gegangen. Das Verfahren muss nun von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt werden, wie es in dem am Montag veröffentlichten Urteil des BGH vom 2. August heißt.
Das Landgericht hatte den Haupttäter gut ein Jahr nach dem Gewaltexzess zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Kammer hatte den damals 35-Jährigen unter anderem der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die beiden Männer stammen wie das Opfer aus Polen und arbeiteten als Bauarbeiter bei einem Abrissunternehmen.
Das Landgericht hatte den 36 Jahre alten Mitangeklagten vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen und ihm einen entschuldigenden Notstand zugebilligt. Nämlich die Befürchtung, von dem anderen Angeklagten ebenfalls misshandelt zu werden. Nach dem Urteil des BGH wurde der entschuldigende Notstand jedoch zu Unrecht zugebilligt.
Das Landgericht hätte sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Angeklagte andere Mittel erwogen habe, um die vom jüngeren Täter für ihn ausgehende Gefahr abzuwenden. Das Landgericht hätte sich nach Ansicht des BHG-Senats damit befassen müssen, ob der Angeklagte in Betracht gezogen habe, die beiden in der Küche anwesenden Mitbewohner um Hilfe zu bitten oder mit dem Rufen der Polizei zu drohen.