Kiel. Nach der schweren Ostsee-Sturmflut rät die Verbraucherzentrale Betroffenen zur umfassenden Dokumentation von Schäden durch Fotos und Videos. „Verbraucher sollten erst nach der Dokumentation mit den Aufräumarbeiten beginnen“, sagte Versicherungsexperte Dennis Hardtke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein am Dienstag. Die Dokumentation sollte umgehend der Versicherung mitgeteilt und deren Erhalt von dieser bestätigt werden.

Nach der schweren Ostsee-Sturmflut rät die Verbraucherzentrale Betroffenen zur umfassenden Dokumentation von Schäden durch Fotos und Videos. „Verbraucher sollten erst nach der Dokumentation mit den Aufräumarbeiten beginnen“, sagte Versicherungsexperte Dennis Hardtke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein am Dienstag. Die Dokumentation sollte umgehend der Versicherung mitgeteilt und deren Erhalt von dieser bestätigt werden.

„Da im Falle einer Sturmflut die Schadenshöhe sehr hoch ausfällt und die Wahrscheinlichkeit, dass eine Sturmflut eintritt, an den Küsten besonders hoch ist, decken viele Versicherungen diese Schäden nicht ab“, sagte Hardtke. „Weder Hausrat- noch Gebäude- oder Inventarversicherung können mit dem zusätzlichen Baustein der Elementarschadenversicherung vor Sturmflutschäden geschützt werden.“ Bei der Kaskoversicherung für Autos und Boote komme es auf den Versicherungsvertrag an.

Versicherten riet die Verbraucherzentrale, die sogenannte Schadensminderungspflicht im Auge zu behalten. Sie seien zum Schutz vor weiteren Schäden gegenüber der Versicherung dazu verpflichtet, etwaige bauliche Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls - provisorisch - umzusetzen. „Betroffenen, die keine Sturmflutversicherung haben, empfehlen wir, die Dokumentation vorerst aufzubewahren und die mediale Berichterstattung weiter zu verfolgen“, sagte Hardtke.