Hamburg (dpa/lno). Vor 18 Jahren erlebt eine junge Frau ein stundenlanges Martyrium: Mehrere Männer halten sie in einem Wohncontainer fest. Sie wird vergewaltigt, geschlagen und gewürgt. Gegen einen der Täter sprach das Landgericht Hamburg jetzt ein Urteil.
18 Jahre konnte er untertauchen, nun gab es doch eine Strafe: Für die Vergewaltigung einer jungen Frau 2005 in einem Wohncontainer in Hamburg-Bergedorf ist ein 44-Jähriger am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die damals 18-Jährige sei in dieser Nacht von mindestens zwei Männern vergewaltigt worden, sagte der Vorsitzende Richter Thees Willemer im Landgericht, während der Angeklagte der Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf zuhörte. Der Mann habe das Opfer auch mit Schlägen schwer verletzt und später mit einem Strick gewürgt.
Das Verbrechen hatte sich in der Nacht zum 8. Juli 2005 in einer Unterkunft für Spätaussiedler ereignet. Dort war der Angeklagte erst etwa zwei Wochen vor der Tat bei einem Bekannten untergekommen. Gemeinsam mit Mitbewohnern trank er an dem Abend viel Alkohol. Anlass für das Gewaltverbrechen soll ein Handydiebstahl gewesen sein. Die 18-jährige Frau hatte deswegen die Freundin eines anderen Bewohners angezeigt. Der hatte von der 18-Jährigen die Rücknahme der Anzeige gefordert und war dabei offenbar gewalttätig geworden. Deswegen musste er sich wegen Nötigung und Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bergedorf verantworten.
Die vier Männer, die die junge Frau in der Tatnacht stundenlang festhielten, hatten mit diesen Vorfällen gar nicht direkt zu tun. Der Angeklagte aber, der nach eigenen Angaben lettischer Staatsbürger ist, wollte das Opfer laut Gericht gemeinsam mit den Mittätern zur Rücknahme der Strafanzeige zwingen. Das brutale Verbrechen habe eine Bestrafung sein sollen. „Sie haben der Geschädigten schweres Leid zugefügt“, sagte der Vorsitzende Richter zu dem Angeklagten. Das Opfer habe Todesangst gehabt. „In dieser Nacht hat sich ein Schatten auf die Seele der Frau gelegt.“ Es sei ihr anzumerken, dass sie trotz mehrjähriger Therapie noch heute psychisch leide.
Der Angeklagte konnte trotz internationalen Haftbefehls nach der Tat 18 Jahre lang unerkannt in Belgien leben. Dort gründete er eine Familie, arbeitete auf einer Baustelle. Ein zweiter Vergewaltiger wurde bereits 2005 zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Im Mitte September gestarteten Prozess gestand der 44-Jährige. Der Mann habe Reue und Bedauern gezeigt und erklärt, er könne sich heute selbst nicht mehr erklären, wie er zu diesem Verbrechen fähig war, sagte Willemer. Die Kammer glaube dem Angeklagten, dass er heute ein anderer Mensch sei. Aber: „Die Schuld hat Sie nun 18 Jahre später eingeholt.“ Das sei „späte Gerechtigkeit“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weil das Opfer im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte, waren die Plädoyers auch nicht öffentlich. Nach Angaben eines Gerichtssprechers entsprach das Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hielt eine deutlich geringere Strafe für angemessen.