Ratzeburg (dpa/lno). Der dringende Tatverdacht der Brandstiftung gegen einen 61 Jahre alten Bewohner eine Flüchtlingsunterkunft in Trittau im Kreis Stormarn hat sich nicht erhärtet. Der Haftbefehl gegen ihn sei aufgehoben und der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der 61-Jährige war am 8. September nach einem Brand in einer städtischen Flüchtlingsunterkunft zunächst unter dem dringenden Tatverdacht der vorsätzlichen schweren Brandstiftung festgenommen worden.
Der dringende Tatverdacht der Brandstiftung gegen einen 61 Jahre alten Bewohner eine Flüchtlingsunterkunft in Trittau im Kreis Stormarn hat sich nicht erhärtet. Der Haftbefehl gegen ihn sei aufgehoben und der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der 61-Jährige war am 8. September nach einem Brand in einer städtischen Flüchtlingsunterkunft zunächst unter dem dringenden Tatverdacht der vorsätzlichen schweren Brandstiftung festgenommen worden.
Dieser Verdacht habe jedoch im Zuge der Ermittlungen nicht weiter erhärtet werden können, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Gegen den 61-Jährigen werde aber weiterhin wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung ermittelt.