Hamburg (dpa/lno). Der Streit zwischen dem Hamburger Datenschutzbeauftragten und dem Senat um Zoom-Konferenzen in der Verwaltung ist beigelegt. Beide Seiten hätten sich darauf verständigt, ein entsprechendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht weiter fortzuführen, teilte der Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs am Dienstag mit.

Der Streit zwischen dem Hamburger Datenschutzbeauftragten und dem Senat um Zoom-Konferenzen in der Verwaltung ist beigelegt. Beide Seiten hätten sich darauf verständigt, ein entsprechendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht weiter fortzuführen, teilte der Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs am Dienstag mit.

Der Datenschutzbeauftragte hatte im August 2021 eine Warnung für die Verwendung der Videokonferenzsoftware ausgesprochen, da die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA nicht mit den geltenden Datenschutzbestimmungen in Einklang stehe. Der Senat war deshalb im September 2021 vor das Verwaltungsgericht gezogen. Eine Entscheidung stand bislang aus.

Im Juli dieses Jahres habe die Europäische Kommission jedoch beschlossen, dass die USA inzwischen einen angemessenen Datenschutz böten. Damit habe sich die Rechtsgrundlage geändert und der Grund für die Warnung sei entfallen, erklärte der Datenschutzbeauftragte. Eine Fortführung des Rechtsstreits sei daher nicht mehr zielführend.