Hamburg. Nach acht Monaten Gefängnis ist der Hamburger Rapper Gzuz (35) bald wieder auf freiem Fuß. Wie die Gerichtspressestelle am Freitag mitteilte, werde der Rest der verbleibenden Strafe nach Verbüßung von zwei Dritteln der gesamten Haftdauer zur Bewährung ausgesetzt. Das habe die Strafvollstreckungskammer des Hamburger Landgerichts beschlossen. Gzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, werde am 13. September entlassen und stehe dann für drei Jahre unter Bewährung. Wenn er sich innerhalb der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lasse, werde die Reststrafe erlassen.

Nach acht Monaten Gefängnis ist der Hamburger Rapper Gzuz (35) bald wieder auf freiem Fuß. Wie die Gerichtspressestelle am Freitag mitteilte, werde der Rest der verbleibenden Strafe nach Verbüßung von zwei Dritteln der gesamten Haftdauer zur Bewährung ausgesetzt. Das habe die Strafvollstreckungskammer des Hamburger Landgerichts beschlossen. Gzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, werde am 13. September entlassen und stehe dann für drei Jahre unter Bewährung. Wenn er sich innerhalb der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lasse, werde die Reststrafe erlassen.

Das Landgericht Hamburg hatte den Frontmann der Band 187 Strassenbande am 4. März 2022 wegen Körperverletzung und Verstößen gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Zugleich hatte die Strafkammer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro verhängt, also insgesamt 414 000 Euro. Hinzu kam eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten, die das Amtsgericht Hamburg-Altona am 4. Dezember 2017 wegen Körperverletzung verhängt hatte. Die letztgenannte Strafe war ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Bewährung wurde später infolge der Verurteilung aus 2022 widerrufen.