Hamburg (dpa/lno). „Hagenbeck tariffrei? Das ist jetzt vorbei“ - haben Beschäftigte des traditionsreichen Hamburger Tierparks auf T-Shirts und Transparente geschrieben. Sie stellen der Hagenbeck-Leitung einen unbefristeten Arbeitskampf in Aussicht.
Bei Hagenbeck hat der erste Streik in der mehr als 100-jährigen Geschichte des traditionsreichen Tierparks begonnen. Nach einer vierstündigen Auftaktkundgebung am Montag legten am Dienstag nach Angaben der Gewerkschaft IG BAU rund 30 Beschäftigte ihre Arbeit nieder. Gestreikt hätten überwiegend Mitarbeiter, die nicht im Bereich Tierpflege arbeiten, sagte Gewerkschaftssekretär Pascal Lechner der dpa. Seitens der Tierparkleitung gebe es noch kein Angebot zu Verhandlungen über die Forderung der IG BAU nach einem Haustarifvertrag. Hagenbeck hält trotz des Ausstands den Zoo und das Tropen-Aquarium für Besucher geöffnet.
Mit einem eigens für den Streik erstellten Notdienstplan will die Gewerkschaft sicherstellen, dass kein Tier wegen unzureichender Betreuung zu Schaden kommt. „Wichtig ist, dass während des Streiks alle Tätigkeiten unterlassen werden, die nicht notwendig sind, um das Wohlergehen der Tiere zu sichern“, heißt es im Streikaufruf.
Der Tierpark Hagenbeck ist der einzige private Großzoo Deutschlands und unterliegt deswegen anders als die sonst in öffentlicher Hand befindlichen großen Zoos keinem Flächentarifvertrag. Die IG BAU versucht seit Jahren, die Geschäftsleitung zu einem Haustarifvertrag zu bewegen, in dem beispielsweise Arbeitszeiten und Zuschläge sowie Urlaub, Jahressonderzahlungen und Kündigungsfristen tariflich geregelt werden. Um Druck auf Albrecht auszuüben, hatte die IG BAU schon im vorigen Jahr einen Warnstreik bei Hagenbeck organisiert, der aber nur zwei Stunden dauerte.
Tierpark-Chef Dirk Albrecht lehnt Verhandlungen mit der Gewerkschaft bislang ab. „Die IG BAU wartet seit der Übergabe der Tarifforderung am 28.04.2022 darauf, dass Termine zu Verhandlungen angenommen werden“, heißt es im Streikaufruf. Albrecht hatte zuletzt bekräftigt, dass er „ausschließlich mit dem zuständigen Betriebsrat über eine neue Betriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter verhandeln“ möchte.
Allerdings sind in Deutschland Tarifverträge nicht Sache der Betriebsräte. „Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein“, heißt es dazu ausdrücklich im Betriebsverfassungsgesetz.