Kiel (dpa/lno). Ausreisepflichtige Ausländer sollen nicht mehr aus Schleswig-Holstein abgeschoben werden, solange sie stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Das Sozialministerium änderte den Rückführungserlass entsprechend. „In der Regel wird damit die Entlassung aus dem Krankenhaus abzuwarten sein, um nach Abschluss der Krankenhausbehandlung beurteilen zu können, ob und mit welchen Maßnahmen die Rückführungsplanungen anzupassen sind“, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Dafür müsse erneut die Reisefähigkeit durch einen Arzt festgestellt werden.
Ausreisepflichtige Ausländer sollen nicht mehr aus Schleswig-Holstein abgeschoben werden, solange sie stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Das Sozialministerium änderte den Rückführungserlass entsprechend. „In der Regel wird damit die Entlassung aus dem Krankenhaus abzuwarten sein, um nach Abschluss der Krankenhausbehandlung beurteilen zu können, ob und mit welchen Maßnahmen die Rückführungsplanungen anzupassen sind“, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Dafür müsse erneut die Reisefähigkeit durch einen Arzt festgestellt werden.
Hintergrund ist der Fall einer Frau aus Tunesien, über den Medien berichtet hatten. Sie sei stationär in einer Klinik im Kreis Segeberg behandelt worden und nach einer Entscheidung des Bundes nach Schweden abgeschoben worden, von wo sie nach Deutschland eingereist war.
Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß begrüßte die Entscheidung: „Es ist richtig, kranke Menschen, die sich in einer stationären Behandlung befinden, nicht mehr abzuschieben.“ Es könne nicht sein, dass Patienten diesem Verfahren ausgesetzt würden. „Hier muss die ärztliche Diagnose Vorrang haben.“