Berlin/Kiel (dpa/lno). Es war schon bisher viel Geld, und nun ist es noch teurer geworden: Die Eigenanteile für die Pflege im Heim schnellen weiter in die Höhe. Im Norden werden im ersten Heim-Jahr über 400 Euro mehr fällig - Monat für Monat.
Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen haben sich auch in Schleswig-Holstein die zu zahlenden Eigenanteile weiter erhöht. Zum 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim 2442 Euro zu erbringen und damit 418 Euro mehr als ein Jahr zuvor, wie eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen ergab. Der Norden lag damit aber weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt von 2548 Euro.
Die Belastungen wachsen damit auch mit inzwischen eingeführten Entlastungszuschlägen weiter, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim stiegen die Zuzahlungen nun im Bundesschnitt auf 1738 Euro pro Monat. Das waren 165 Euro mehr als zum 1. Juli 2022, wie aus den neuen Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. In Schleswig-Holstein gab es einen Zuwachs von 1528 auf 1717 Euro.
In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch einen Entlastungszuschlag. Den Eigenanteil nur für die reine Pflege drückt das im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Nach einer Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Zuschläge Anfang 2024 erhöht werden.
Grund für die Kostenerhöhungen sind vor allem steigende Löhne für das Pflegepersonal, wie der Verband der Ersatzkassen erläuterte. Maßnahmen für eine faire Bezahlung seien zu unterstützen. Es könne aber nicht sein, dass stetig steigende Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssten.
Für die Auswertung wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.