Karlsruhe/Hamburg. Die beiden waren unabhängig voneinander im Herbst festgenommen worden. Was die Bundesanwaltschaft ihnen vorwirft.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei junge mutmaßliche Islamisten erhoben, die im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Anschlagspläne in Deutschland gehegt haben sollen. Der Prozess soll am Hamburger Oberlandesgericht nach Jugendstrafrecht stattfinden, wie die Karlsruher Behörde am Donnerstag mitteilte.

Beide Beschuldigte waren unabhängig voneinander im September vergangenen Jahres festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Prozess in Hamburg: Jugendliche Islamisten sollen Anschläge geplant haben

Einer von ihnen, der Deutschkosovare Etrit P., soll vorgehabt haben, selbst einen Anschlag zu begehen. Dafür habe er sich von einem Mitglied eines Ablegers des IS in Afghanistan erklären lassen, wie man einen Sprengsatz baut.

Den Ermittlern zufolge befürchtete er dann, dass seine Pläne vereitelt werden könnten, und wollte stattdessen Polizisten mit einem Messer angreifen. Vorher sei er aber festgenommen worden – nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft in Iserlohn in Nordrhein-Westfalen.

Jugendlicher Islamist soll Hinrichtungsvideos verteilt haben

Der zweite Beschuldigte Schamsudin M., der die russische Staatsangehörigkeit hat, soll eingeweiht gewesen sein und den Kontakt nach Afghanistan hergestellt haben. Er soll auch versucht haben, für den Angriff ein Messer zu beschaffe. Außerdem soll er Propagandamaterial übersetzt und verbreitet haben.

Die Ermittler werfen ihm vor, in einer selbst gegründeten Chatgruppe mit jugendlichen Teilnehmern zu Anschlägen in Deutschland aufgerufen und Anleitungen zum Bombenbau verteilt zu haben. Er soll dort auch zwei grausame Hinrichtungsvideos eingestellt haben.

Laut Mitteilung wurde dieser Jugendliche zwei Wochen früher festgenommen, aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bremerhaven. Später übernahm dann die Bundesanwaltschaft den Fall.

Das genaue Alter wurde in beiden Fällen nicht mitgeteilt. Im Strafrecht zählt als Jugendlicher, wer zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Oberlandesgericht Hamburg.