Hamburg (dpa/lno). Innerhalb weniger Monate soll ein 33-Jähriger viermal Menschen an Hamburger Bahnhöfen angegriffen haben. Einer von ihnen überlebt nur knapp. Vor Gericht zählt der Staatsanwalt weitere Straftaten auf und fordert eine sehr lange Haftstrafe.
Im Prozess um einen beinahe tödlichen Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. Die Vorwürfe gegen den 33-Jährigen zu insgesamt sechs Straftaten hätten sich in dem seit sechs Monaten laufenden Prozess bestätigt, sagte der Staatsanwalt vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht.
Das schwerste Verbrechen beging der Angeklagte demnach am 13. März vergangenen Jahres am Hauptbahnhof. Dort sei er mit einem Mann, der bettelte, in Streit geraten und habe ihm viermal mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Nach einem Tritt in den Rücken sei der laut Polizei damals 31 Jahre alte Mann weggelaufen. Der Angeklagte sei ihm jedoch gefolgt und habe ihm mit einem Messer wuchtig in die rechte Schulter gestochen. Nur dank einer schnellen notärztlichen Behandlung habe der 31-Jährige überlebt. Die Tat sei als versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zu bewerten, erklärte der Staatsanwalt.
Nach seiner Überzeugung hatte der Türke in den Monaten davor drei weitere Körperverletzungen an U- und S-Bahnhöfen begangen. An der Station Schlump habe er am 24. Oktober 2021 einen Mann mit einer abgebrochenen Flasche im Gesicht angegriffen. Nur gut einen Monat vor dieser Tat hatte der 33-Jährige wegen einer weiteren gefährlichen Körperverletzung - die in einem anderen Prozess verhandelt wird - noch in Untersuchungshaft gesessen. Dort habe er einer Beamtin gedroht, sie „abzustechen“. Als er daraufhin auf eine Sicherungsstation gebracht werden sollte, habe er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Warum der 33-Jährige kurz darauf freigelassen wurde, blieb unklar.
Unter Berufung auf Aussagen eines Sachverständigen erklärte der Staatsanwalt, der Angeklagte habe einen Hang zu erheblichen Straftaten. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich. Auch die Gegenwart vieler Zeugen und die Videoüberwachung hätten ihn nicht davon abgehalten, völlig wahllos Menschen an Bahnhöfen anzugreifen. Nach der Tat am Hauptbahnhof hatten Bundespolizisten den 33-Jährigen nach kurzer Fahndung festnehmen können. Der Verteidiger soll an diesem Freitag sein Plädoyer halten, anschließend will die Strafkammer das Urteil verkünden.