Kiel. Über eine Rücknahme des sogenannten subsidiären Schutzstatus für den mutmaßlichen Täter von Brokstedt ist nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge noch nicht entschieden worden. Als Grund nannte ein Abteilungsleiter am Mittwoch vor dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages, es sei nicht möglich gewesen, Ibrahim A. rechtliches Gehör zu geben, da dieser keinen festen Wohnsitz hatte. Auf Post an eine hinterlegte Adresse habe er nicht reagiert.
Über eine Rücknahme des sogenannten subsidiären Schutzstatus für den mutmaßlichen Täter von Brokstedt ist nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge noch nicht entschieden worden. Als Grund nannte ein Abteilungsleiter am Mittwoch vor dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages, es sei nicht möglich gewesen, Ibrahim A. rechtliches Gehör zu geben, da dieser keinen festen Wohnsitz hatte. Auf Post an eine hinterlegte Adresse habe er nicht reagiert.
Hätte die Behörde Kenntnis von der Untersuchungshaft in Hamburg gehabt, wäre es ein Leichtes gewesen, sagte der Abteilungsleiter. Auch der Austausch mit der Ausländerbehörde in Kiel habe keine entsprechenden Hinweise ergeben. Nun, nach der Inhaftierung von Ibrahim A. nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg, könne rechtliches Gehör gewährt werden. Dann sei es wahrscheinlich, dass der Schutzstatus zurückgenommen wird. Das Rücknahmeverfahren war im Herbst 2021 eingeleitet worden. Die Staatsangehörigkeit des Palästinensers sei ungeklärt. Der Mann selbst habe sich bei seiner Einreise nach Deutschland 2014 als Palästinenser aus dem Gazastreifen und staatenlos bezeichnet.
Bei der Attacke in dem Regionalzug waren am 25. Januar eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger getötet worden. Fünf Menschen wurden verletzt. Gegen den mutmaßlichen Täter Ibrahim A. wurde Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen erlassen.