Hamburg/Norderstedt. Es ist ein aufsehenerregender Coup wie aus einen Kinofilm. Mit einem riesigen Kernbohrer brechen Täter in den Schließfachraum einer Sparkasse ein und erbeuten Millionen. Jetzt geht es vor Gericht um Schadenersatz für die Bankkunden.
Knapp anderthalb Jahre nach einem spektakulären Einbruch in eine Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa) mit zweistelligem Millionenschaden kommt der Streit um Schadenersatz im März vor Gericht. In einer Verfügung des Landgerichts Hamburg vom vergangenen Freitag (20. Januar) heißt es, die Kammer halte die Sicherungsmaßnahmen im Tresorraum nach einer vorläufigen Würdigung für unzureichend. Die Vereinbarung zur Haftungsbegrenzung in den Bedingungen zur Vermietung der Schließfächer dürfte einer Überprüfung demnach nicht standhalten.
Im August 2021 waren unbekannte Täter mit Hilfe eines schweren Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale im schleswig-holsteinischen Norderstedt durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen und hatten etwa die Hälfte der mehr als 1200 Fächer aufgebrochen. Eine umfangreiche Fahndung einschließlich Durchsuchungen in Berlin und einem Beitrag in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ brachte die Polizei bisher nicht auf die Spur der Täter.
Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der aktuell sechs Kläger vertritt, nannte am Dienstag eine Gesamtschadenssumme von rund 40 Millionen Euro. Die Haspa spricht dagegen weiterhin von einem Schaden in Höhe von elf Millionen Euro. Die Haftung war nach den Bedingungen des Geldinstituts nach Hennemanns Angaben auf 40.000 Euro je Schließfach begrenzt.
Die Sicherungssysteme des Tresorraums der Haspa-Filiale in Norderstedt seien zum Zeitpunkt des Einbruchs auf dem aktuellen Stand der Technik gewesen, teilte Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg am Dienstag mit. „An dieser Einschätzung hat sich auch durch die vorläufige Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Landgericht Hamburg nichts geändert.“ Die Haspa werde daher zunächst die Begründung des Gerichts prüfen und analysieren. Eine weitere Stellungnahme gab es am Dienstag von dem Unternehmen mit Hinweis auf das laufendende Verfahren nicht.
Das Landgericht verwies in seiner vorläufigen Einschätzung darauf, dass der Bewegungsmelder keinen Alarm ausgelöst hatte als sich die Täter im Tresorraum befanden. Anwalt Hennemann sprach von einem Bewegungsmelder „auf Baumarktniveau“. Aus Sicht der Kammer hätte die Haspa nach einem früheren, ähnlich gelagerten, aber gescheiterten Einbruchsversuch in einer Filiale in Hamburg-Altona Anlass zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherung des Tresorraums in Norderstedt gehabt.