Hamburg. Vier Jugendliche wurden nach Hause geschickt, darunter ein 12-Jähriges Mädchen. Einsatz dauerte bis 1 Uhr am Sonntagmorgen.

Polizei und Zoll Hamburg sowie ein Mitarbeiter des Bezirksamts Harburg haben am Sonnabendabend vier Shisha-Bars und die Donnerwetter Bar in Neugraben durchsucht. Vermutet wurden Verstöße gegen das Hamburger Shisha-Bar-Gesetz.

Ergebnis der Razzien: „Drei Jugendliche hielten sich unerlaubt in Shisha-Bars auf“, so ein Sprecher des polizeilichen Lagedienstes am Sonntagmorgen. Zudem hätten Polizei und Zoll insgesamt 30 Kilogramm unversteuerten Shisha-Tabaks beschlagnahmt. In einer der Shisha-Bars soll sich ein 12-jähriges Mädchen aufgehalten haben. Alle Jugendlichen seien nach Hause geschickt worden. Das Jugendamt werde über die Vorfälle benachrichtigt.

Bei den Durchsuchungen, die von Sonnabend, 18 Uhr, bis Sonntagfrüh, 1 Uhr, dauerten, waren acht Polizisten, fünf Zollbeamte und ein Mitarbeiter des Jugendschutzes des Bezirksamts Harburg im Einsatz. Den Betreibern der betroffenen Bars droht nun ein Verfahren.

Das ist das Hamburger Shisha-Bar-Gesetz

Zum Schutz vor den gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenmonoxid sind Betreiber von Shisha-Einrichtungen (alle Einrichtungen, in denen mit Kohle beheizte Shishas hergerichtet oder betrieben werden, wie zum Beispiel Shisha-Bars, -Cafés, -Lounges, Zubehörgeschäfte mit Shisha-Proberauchen, öffentliche, kulturelle Begegnungsstätten) verpflichtet:

  • für eine ausreichende Belüftung über eine Be- und Entlüftungsanlage zu sorgen
  • Kohlenmonoxid-Warngeräte (CO-Melder) in ausreichender Menge und Qualität zu installieren
  • Hinweisschilder anzubringen, die auf die besondere Gefahr durch Kohlenmonoxid hinweisen: Beim Zubereiten und Rauchen von Wasserpfeifen und Shishas entsteht Kohlenmonoxid

Shisha Bars: Schwangere sollten Aufenthalt meiden

Bei längerem und intensivem Rauchen von Shishas/Wasserpfeifen und ohne ausreichende aktive mechanische Be- und Entlüftung der Räumlichkeiten können Gefahren für Leben und Gesundheit entstehen. Schwangere und Personen mit Herzkrankheiten sollten den Aufenthalt meiden.

Im ZubereiItungsraum für die Kohle und die Shishas/Wasserpfeifen muss zudem eine Abzugsanlage für die Rauchgase eingebaut sein.

Daneben müssen auch die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb einer Bar (Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Baurecht oder auch vorbeugender Brandschutz) beachtet werden.