Hamburg. Tests des IT-Dienstleisters ergaben, dass einzelne Anträge möglicherweise verloren gehen. Behörde nicht rechtzeitig informiert.
Statt wie ursprünglich vermeldet, kann das Wohngeld als Mietzuschuss in Hamburg doch noch nicht online beantragt werden. Das teilte der IT-Dienstleister Dataport am Montagabend mit. Bereits am Freitag durchgeführte Tests ergaben, dass nicht ausgeschlossen werden könne, "dass einzelne Anträge bei der Antragstellung über den neuen Dienst verloren gehen".
Jedoch erreichte eine entsprechende Mitteilung des Unternehmens die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nicht mehr rechtzeitig, sodass diese am Montag eine Pressemitteilung veröffentlichte.
Wohngeld-Antrag in Hamburg doch noch nicht online möglich
"Aus diesem Grund hat Dataport sich entschieden, den Online-Dienst Wohngeld zunächst nicht zu starten und in den Wartungszustand zu versetzen", teilte Dataport-Sprecherin Britta Heinrich mit. Ziel sei es jetzt, das Fehlerbild zu analysieren, den Fehler zu beheben und einen vollständig funktionsfähigen Dienst bereitzustellen. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Dienst in den nächsten Tagen bereitstellen zu können", so Heinrich.
Daher lässt sich mit dem Online-Wohngeldrechner lediglich weiterhin prüfen, ob voraussichtlich ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Der eigentliche Antrag muss zunächst noch per Post oder Mail eingereicht werden, wie die Wohn- und die Bezirksbehörde am Montag mitteilten.
Für die geplante Online-Beantragung unter www.hamburg.de/wohngeld ist ein Nutzerkonto erforderlich. Die nötigen Nachweise wie z. B. Mietverträge oder Einkommensnachweise können zukünftig direkt in das Online-Serviceportal hochgeladen werden. Ohne diese Nachweise ist eine abschließende Bearbeitung des Antrages nicht möglich, so die Behörde. Der Antrag kann dann auch zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden.
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Hamburg: Wohngeld unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen
Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz trat am 1. Januar in Kraft. Wohngeld unterstützt Haushalte mit eher geringem Einkommen, die zwar ihren sonstigen Lebensunterhalt, aber nur einen Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestreiten können.