Hamburg (dpa/lno). Das Hamburger Verwaltungsgericht hat im zweiten Anlauf grünes Licht für eine im Rahmen des Projekts „freiRaum Ottensen“ geplante Verkehrsberuhigung gegeben. Es lehnte zwei Eilanträge von Anwohnern beziehungsweise Gewerbetreibenden ab, die sich gegen eine Durchfahrtsbeschränkung für Autos in einem Teil der Großen Brunnenstraße in Ottensen richteten. Die Beschränkung sei rechtens, teilte das Bezirksamt Altona am Donnerstag mit. Mit der Maßnahme soll mehr Platz für Fuß- und Radverkehr geschaffen werden; im Gegenzug verschwinden Parkplätze für Autos. Die Sperrung war im Oktober zunächst aus formalen Gründen gekippt worden.
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat im zweiten Anlauf grünes Licht für eine im Rahmen des Projekts „freiRaum Ottensen“ geplante Verkehrsberuhigung gegeben. Es lehnte zwei Eilanträge von Anwohnern beziehungsweise Gewerbetreibenden ab, die sich gegen eine Durchfahrtsbeschränkung für Autos in einem Teil der Großen Brunnenstraße in Ottensen richteten. Die Beschränkung sei rechtens, teilte das Bezirksamt Altona am Donnerstag mit. Mit der Maßnahme soll mehr Platz für Fuß- und Radverkehr geschaffen werden; im Gegenzug verschwinden Parkplätze für Autos. Die Sperrung war im Oktober zunächst aus formalen Gründen gekippt worden.
Jetzt folgte das Gericht der Argumentation des Bezirks, dass bei dem Verkehrsprojekt die öffentlichen Gründe - die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder auch die Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs - gewichtiger seien als die privaten Interessen von Kfz-Verkehrsteilnehmern, Gewerbetreibenden und Anliegern.
Für Bezirksamtschefin Stefanie von Berg (Grüne) ist die Bedeutung der Entscheidung nicht auf die konkrete Maßnahme beschränkt. „Die Gerichtsentscheidung ist ein wegweisendes Signal für die Mobilitätswende in Altona, in Hamburg und auch darüber hinaus“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Der Beschluss und dessen Inhalte sind für uns eine ganz wichtige Stütze, um Mobilitätsprojekte zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs weiter vorantreiben zu können.“
Im Herbst vergangenen Jahres hatte das Gericht die kurz zuvor eingerichtete Sperrung der Großen Brunnenstraße im Bereich der Hausnummern 62 und 70 aus formalen Gründen gekippt. Seither durften dort wieder Autos durchfahren. Das Bezirksamt hatte daraufhin nachgebessert. „Nachdem wir unsere Hausaufgaben gemacht haben, ist unser Vorhaben nicht nur formal korrekt - die Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist auch in der Sache richtig“, sagte von Berg.
Die im Herbst entfernten Poller sollen nun erneut aufgebaut und die abgedeckten Verkehrsschilder wieder sichtbar gemacht werden. Im Laufe des Februars werden auch Sitzbänke und ein Spielgerät aufgebaut.