Hamburg. In einem Prozess wegen Verstößen gegen das Iran-Embargo der EU hat die Bundesanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft für einen Unternehmer aus Norderstedt bei Hamburg gefordert. Nach Überzeugung der Anklagebehörde ergab die Beweisaufnahme des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dass der 61-Jährige Laborausrüstung für ein Stahlwerk in den Iran lieferte, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Der Verteidiger des deutsch-iranischen Angeklagten stellte das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts. Darüber hinaus beantragte der Anwalt die Aufhebung des Haftbefehls.

In einem Prozess wegen Verstößen gegen das Iran-Embargo der EU hat die Bundesanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft für einen Unternehmer aus Norderstedt bei Hamburg gefordert. Nach Überzeugung der Anklagebehörde ergab die Beweisaufnahme des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dass der 61-Jährige Laborausrüstung für ein Stahlwerk in den Iran lieferte, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Der Verteidiger des deutsch-iranischen Angeklagten stellte das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts. Darüber hinaus beantragte der Anwalt die Aufhebung des Haftbefehls.

Das Gericht habe jedoch in der Verhandlung einen weiteren Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig verkündet, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Dabei geht es nach Angaben der Braunschweiger Behörde um einen dringenden Tatverdacht wegen gewerbsmäßiger Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Beihilfe zur Untreue und gewerbsmäßige Hehlerei. Zusammen mit einem Angestellten eines Gleitlagerherstellers soll der Angeklagte die Firma in Osterode am Harz um mehr als eine Million Euro geschädigt haben.

Im Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wirft die Bundesanwaltschaft dem Unternehmer aus Norderstedt vor, im Jahr 2020 zwei Spektrometer und eine Drehschieber-Vakuumpumpe ohne die erforderliche Ausfuhrgenehmigung in den Iran geliefert zu haben. Weitere Anklagepunkte wurden eingestellt. Dabei war es um Lieferungen an eine Empfängerperson gegangen, die in Verbindung mit dem iranischen Atomprogramm stehen sollte.

Im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm hatte die EU eine Reihe von Ausfuhrbeschränkungen erlassen. So muss die Lieferung von Technologien, die im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung oder Anreicherung von Uran genutzt werden können, genehmigt werden. Der Angeklagte war bereits Mitte September 2021 in Norderstedt festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Das Urteil soll nach Angaben des Gerichtssprechers am 11. Januar verkündet werden.